Berufsfachschüler: Anspruch auf Energie- preispauschale
Im Zusammenhang mit der von der Politik beschlossenen Energiepreispauschale trat die Frage auf, ob auch Schüler der einjährigen Berufsfachschule davon profitieren können. Das Finanzministerium Baden-Württemberg bestätigte dies nun.
Das Finanzministerium argumentiert wie folgt:
„Praktikanten, die für ihre Tätigkeit ein Entgelt erhalten, sind steuerrechtlich in der Regel Arbeitnehmer. Das aufgrund eines solchen Praktikums erhaltene Entgelt ist steuerrechtlich Arbeitslohn. Denn zum Arbeitslohn im Sinne des Einkommensteuergesetzes gehören alle Einnahmen, die aufgrund eines bestehenden Arbeitsverhältnisses zufließen. Demnach ist auch eine Aufwandsentschädigung, die Praktikanten vom Betrieb erhalten, Arbeitslohn.“
Schließen Schüler der einjährigen Berufsfachschule mit einem Betrieb einen Vertrag über ein Praktikum und erhalten sie hierfür vom Betrieb ein Entgelt in Form einer Aufwandsentschädigung, haben sie einen Anspruch auf die Energiepreispauschale, wenn diese Voraussetzungen irgendwann im Jahr 2022 vorliegen.
Die Voraussetzungen für die Gewährung der Energiepreispauschale sind dabei stets für die einzelne Schülerin oder den einzelnen Schüler zu prüfen, denn nur bei Zahlung einer Aufwandsentschädigung besteht auch Anspruch auf die Energiepreispauschale.
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