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27. Februar 2020

Betrugsmasche: Zahlungsaufforderung „Verstoß gegen das Geldwäschegesetz“ keinesfalls nachkommen

Mit einer neuen Masche versuchen der- zeit Betrüger im Internet bei Gewerbe- treibenden Geld einzutreiben. Es geht um die angeblich überfällige Eintragung ins Transparenzregister. Die E-Mail hat den Betreff „Zahlungsaufforderung Ver- stoß gegen das Geldwäschegesetz“.

Der Absender des Schreibens ist ein angeblicher Verein mit dem Namen „Organisation Transparenzregister“. 

Den Verein gibt es nicht, auf der Website steht der Zusatz „i. G.“ – in Gründung.

Laut der offiziellen registerführenden Stelle, dem Bundesverwaltungsamt (BVA, Transparenzregister) handelt es sich nicht um eine offizielle E-Mail des BVA. Es sind daher keine Zahlungen an die Organisation Transparenzregister e.V. zu leisten!

Aus diesem Anlass weisen wir ergänzend darauf hin, dass die offizielle Plattform zur Meldung wirtschaftlich Berechtigter www.transparenzregister.de ist. Die Eintragung und Registrierung auf der offiziellen Plattform sind kostenlos. Angebote zu einem kostenpflichtigen Eintragungsservice stammen nicht von der registerführenden Stelle.

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