Mit der Dokumentenvorlage „SHK-Fachhelfer“ gescheiterten Azubis im SHK-Handwerk die Ausbildungsdauer bescheinigen
Scheitert der Auszubildende endgültig bei der Gesellenprüfung, dann haben SHK-Betriebe nach wie vor die Möglichkeit, mittels individuellem Abschluss- und Arbeitszeugnis eine Bescheinigung von Ausbildungszeiten und vorliegenden Kompetenzen auszustellen. Hierzu können passende Kompetenzbeschreibungen aus dem Ausbildungsrahmenplan sowie dem KMK-Rahmenlehrplan entnommen werden.
Die Dokumentenvorlage des „SHK-Fachhelfers“ ist optional und soll es Betrieben erleichtern, die betroffenen Auszubildenden ggf. weiter an sich zu binden.
Bei dem Musterdokument handelt es sich daher um ein Angebot, welches genutzt werden kann, jedoch nicht genutzt werden muss. Den Innungen ist freigestellt, inwiefern sie von dieser Option Gebrauch machen wollen.