GmodG: Zentrale Änderungen zum Heizungstausch ab 29. Juli in Kraft
Das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden – Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist am 28.07.2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.
Die zentralen Änderungen zum Heizungstausch treten am Tag nach der
VerkĂ¼ndung und damit am 29.07.2026 in Kraft. FĂ¼r SHK-Betriebe ist vor allem die Abkehr von der bisherigen Systematik der 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Pflicht nach den §§ 71 ff. Gebäudeenergiegesetz (GEG) hin zu einem neuen Options- und Quotenmodell nach den §§ 42 bis 46 GModG von Bedeutung.
Inkrafttreten und Einordnung
Mit der heutigen VerkĂ¼ndung des GModG im Bundesgesetzblatt wird das Gebäudeenergierecht neu strukturiert. Die fĂ¼r den Heizungstausch besonders relevanten Regelungen nach Artikel 1 treten am Tag nach der VerkĂ¼ndung (29.07.2026) in Kraft.
FĂ¼r die Betriebe des Installateur- und Heizungsbauer-Handwerks ist insbesondere maĂŸgeblich, dass die bisherigen zentralen Heizungsanforderungen nach den §§ 71 ff. GEG weitgehend entfallen beziehungsweise durch eine neue Systematik ersetzt werden. KĂ¼nftig stehen im Bestand insbesondere die §§ 42 bis 46 GModG im Mittelpunkt.
Alle Einzelheiten des GmodG erfahren (eingeloggte) Mitgliedsbetriebe unter diesem gesonderten Artikel.


