Strengere Schallvorgaben für Luft/Wasser-Wärmepumpen
Seit dem 1. Januar 2026 gelten im Bundesförderprogramm für effiziente Gebäude (BEG) verschärfte Anforderungen an die Geräuschemissionen von Luft/Wasser-Wärmepumpen. Gefördert werden nur noch Geräte, deren Außeneinheit mindestens zehn Dezibel unter den Grenzwerten der EU-Ökodesign-Verordnung liegt. Zuvor reichte eine Unterschreitung um fünf Dezibel aus. Die Regelung betrifft alle Förderanträge, die ab 2026 gestellt werden, und ist bereits in der BEG-EM-Richtlinie vom 21. Dezember 2023 festgelegt. Eine Übergangsfrist gibt es nicht.
Die neue Vorgabe ist eine reine Fördervoraussetzung. Sie geht über die bau- und immissionsschutzrechtlichen Mindestanforderungen hinaus. Wärmepumpen können also weiterhin zulässig sein, aber ab 2026 unter Umständen keine Förderung mehr erhalten. Für Geräte mit sechs bis zwölf Kilowatt Leistung liegt die Fördergrenze künftig bei 60 Dezibel, bei kleineren Anlagen bei 55 Dezibel. Maßgeblich ist der A-bewertete Schalldruckpegel dB(A), der die Wahrnehmung des menschlichen Gehörs berücksichtigt.
Zukunft Altbau, ein vom Umweltministerium Baden-Württemberg gefördertes Informationsprogramm, weist darauf hin, dass viele aktuelle Modelle diese Anforderungen bereits erfüllen. Dennoch sollten Eigentümerinnen und Eigentümer die Schallwerte bei Planung und Produktauswahl sorgfältig prüfen. „Der Nachweis besonders niedriger Schallleistungspegel wird künftig noch wichtiger“, sagt Frank Hettler von Zukunft Altbau.
Neben der Gerätewahl spielt der Aufstellungsort eine zentrale Rolle. Ausreichender Abstand zu Nachbargrundstücken, keine schallreflektierenden Flächen in unmittelbarer Nähe und gegebenenfalls Schallschutzmaßnahmen helfen, Konflikte zu vermeiden und die Grenzwerte sicher einzuhalten.
Einen Überblick, welche Geräte förderfähig sind, gibt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit seiner Wärmeerzeugerliste.
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