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13. Oktober 2025

IBAN-Prüfung: Was Betriebe jetzt tun müssen

Banken gleichen von nun an bei Überweisungen den Empfängernamen mit der IBAN ab – damit soll Betrug verhindert werden. Auch Betriebe müssen ihre Rechnungen genau prüfen, damit Zahlungen nicht fehlschlagen.

Die Empfängerüberprüfung erfolgt künftig automatisch bei jeder Überweisung – sowohl im Online-Banking als auch bei papierbasierten Überweisungen am Bankschalter. Sobald ein Kunde die Empfängerdaten eingibt, prüft das System, ob der angegebene Name mit dem Kontoinhaber der IBAN übereinstimmt. Die Rückmeldung erfolgt in Sekundenschnelle über ein Ampelsystem.

Nicht jede Abweichung bedeutet automatisch Betrug. Häufig kommt es vor, dass ein Unternehmen unter einem bekannten Namen auftritt, das Konto aber auf den Inhaber persönlich läuft. In solchen Fällen meldet das System eine Nichtübereinstimmung, obwohl die Zahlung legitim ist.

Was sollten SHK-Bertriebe beachten?

Für Unternehmen hat die neue Regelung weitreichende Folgen. Denn wenn der auf der Rechnung angegebene Name nicht exakt mit dem Kontoinhaber übereinstimmt, kann es zu Problemen bei der Zahlung kommen. Kunden könnten verunsichert oder auch verärgert sein.

Konkrete Empfehlungen für Unternehmen:

  1. Kontoinhaber deutlich angeben

Auf Rechnungen sollte der vollständige und korrekte Name des Kontoinhabers angegeben werden – idealerweise hervorgehoben, z. B. fett oder farblich markiert. So erkennen Kunden sofort, welchen Namen sie bei der Überweisung verwenden müssen.

2. Stammdaten prüfen

Auch bei eigenen Zahlungen sollten Unternehmen die Stammdaten ihrer Lieferanten und Geschäftspartner überprüfen. Falls der Name nicht mit dem Kontoinhaber übereinstimmt, sollte er angepasst oder ergänzt werden.

3. Kommunikation mit Kunden verbessern

Unternehmen sollten ihre Kunden über die neue Regelung informieren – etwa durch Hinweise auf Rechnungen, in E-Mails oder auf der Website. So lassen sich Missverständnisse und Zahlungsausfälle vermeiden.

4. Buchhaltung und Software aktualisieren

Es kann sinnvoll sein, die eigene Buchhaltungssoftware zu überprüfen und ggf. anzupassen, damit die korrekten Kontoinhaberinformationen automatisch übernommen werden.

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