Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen: Schnellchecks für Dichtheitskontrollpflicht
Damit Fachbetriebe und Betreiber von Kälte-, Klima- und Wärmepumpen einfacher feststellen können, ob und in welchen Abständen eine Anlage aufgrund der europäischen F-Gase-Verordnung auf Dichtheit kontrolliert werden muss, hat die Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik (BFS) eine wertvolle tabellarische Übersicht erstellt.
Die seit März 2024 gültige novellierte F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 schreibt vor, dass bestimmte Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen regelmäßig auf Dichtheit kontrolliert werden müssen. In der früheren F-Gase-Verordnung gab es diese Kontrollpflicht bereits, allerdings nur für Anlagen ab einer GWP-gewichteten HFKW-Kältemittel-Füllmenge von mehr als 5 t CO2-Äquivalent. Mit der novellierten Verordnung fallen jetzt auch Anlagen mit sogenannten HFO-Kältemitteln (z. B. R1234yf) bzw. deren Gemische unter die Pflicht zur Dichtheitskontrolle, wenn in der Anlage mehr als 1 kg HFO-Kältemittel enthalten ist. Gegenüber der früheren F-Gase-Verordnung hat es zudem auch Änderungen bei der Berechnung der GWP-Werte von HFKW/HFO-Kältemittelgemischen gegeben.
Um über die Prüfpflicht bei Kältemittelgemischen entscheiden zu können, muss neben der Gesamtfüllmenge die genaue prozentuale Zusammensetzung der einzelnen Komponenten des Gemischs bekannt sein – diese ist jedoch oftmals vielen nicht geläufig. Eine von der BFS erarbeitete Tabelle stellt in diesem Zusammenhang eine wertvolle Arbeitshilfe dar. Zur Abschätzung, ob eine Dichtheitskontrolle erforderlich ist, benötigen Fachbetriebe und Betreiber nur noch die Angabe zur Füllmenge der Anlage und das eingesetzte Kältemittel. In der Tabelle kann dann abgelesen werden, ob und in welchen Abständen Dichtheitskontrollen erfolgen müssen und ob gegebenenfalls sogar eine Leckageerkennungssystem vorgeschrieben ist. Die Arbeitshilfe steht auf der BFS-Webseite mit Erläuterung zur Häufigkeit der Kontrolle kostenlos zur Verfügung: https://t1p.de/u3col