Auffrischungspflicht für „Kälteschein“ Kategorie-1-Zertifikate: Was Sie jetzt wissen müssen
Alle Inhaber eines Kategorie-1-Zertifikats im Bereich Kälte- und Klimatechnik müssen ihr Zertifikat bis spätestens 12. März 2029 durch einen Auffrischungskurs auf den neuen A1-Standard übertragen. Hintergrund ist die novellierte F-Gase-Verordnung der EU (EU 2024/573), die eine regelmäßige Schulungspflicht im Abstand von sieben Jahren vorsieht.
Die Umsetzung der F-Gase-Verordnung in nationales Recht erfolgt derzeit durch die Bundesbehörden. Erste Auffrischungskurse können voraussichtlich ab 2026 angeboten werden. Der Zentralverband SHK (ZVSHK) arbeitet bereits an einem neuen Kurskonzept, das auf der EU-Durchführungsverordnung 2024/2015 basiert.
Erst nach der Akkreditierung der neuen Kurse und der Veranstalter können wir Auffrischungskurse für Sie anbieten. Eine klare Terminlage gibt es derzeit noch nicht.
Bis dahin behalten Kategorie-1-Zertifikate ihre Gültigkeit. Für Tätigkeiten an Kälteanlagen mit brennbaren Kältemitteln, etwa im Umgang mit Kohlenwasserstoffen, ist weiterhin eine zusätzliche Fachkunde erforderlich. Diese kann durch unsere Schulung „Praxislehrgang für Klima- und Wärmepumpenanlagen mit Fachkunde zu brennbaren Gasen“ nachgewiesen werden. Teilnahmezertifikate aus solchen Kursen ermöglichen den rechtssicheren Einsatz nach Betriebssicherheitsverordnung und DGUV-R 100-500. Der Umgang mit brennbaren Kältemitteln wird in Zukunft auch durch ein A1-Zertifikat möglich sein.
Der Fachverband wird alle Mitglieder über die üblichen Kanäle informieren und alle Kategorie-1-Zertifikats-Inhaber, die bei uns die Schulung absolviert haben, direkt anschreiben, sobald neue Informationen vorliegen und wir ein Auffrischungsseminar nach neuer F-Gase-Verordnung anbieten können.