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25. August 2025

KfW-Heizungsförderung 2025/2026 Wichtig: Möglichst noch in 2025 Förderanträge stellen

Nach dem schwachen Start der Heizungsförderung über die KfW Anfang 2024 wurden im ersten Halbjahr 2025 deutlich mehr Förderanträge als im Vergleichszeitraum 2024 bewilligt. Die Wärmepumpen hatten mit über 80 Prozent (knapp 125.000 Anträgen) den größten Anteil. Nach NRW und Bayern hat Baden-Württemberg den dritthöchsten Anteil bei der Anzahl der Förderungen.

Nach Medienberichten hat das Bundeskabinett im Bundeshaushalt 2025 für die Förderung von Energieeffizienz und erneuerbare Energien im Gebäudebereich rund 15,3 Milliarden Euro vorgesehen, davon etwa 7,1 Milliarden für die Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen. Damit wurde der Etat um rund 2 Milliarden Euro gegenüber dem ursprünglichen Ampel-Entwurf erhöht. Der Bundeshaushalt 2025 soll Mitte September 2025 vom Bundestag beschlossen werden.

Die Heizungsförderung betrug 2024 rund 3,1 Milliarden Euro in Form von Zuschüssen. Auf Grundlage der vorgesehenen 7,1 Milliarden Euro für die Einzelmaßnahmen, wie die Heizungsförderung, steht ein großer finanzieller Puffer für 2025 zur Verfügung.

Über die Weiterführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude, einschließlich der Heizungsförderung ab 2026 kann zurzeit nur spekuliert werden. Wie erfolgt die weitere Förderung? Kommt ein Festbetrag für die Heizungsförderung oder bleibt es bei einer prozentualen Förderung? Fragen über Fragen. Aktuell steht eine Forderung der CSU im Raum, die Förderung für Wärmepumpen zu kippen.

Hauseigentümer können noch von den attraktive Heizungsförderungen profitieren. Wenn noch in diesem Jahr einen Förderantrag gestellt wird, besteht mit der Förderzusage eine Absicherung für die Förderung. Nach der Förderzusage bleiben noch drei Jahre Zeit für eine Heizungssanierung.

Für unsere Mitgliedsbetriebe haben wir einen Musterbrief erstellt, den die Betriebe an ihre Kunden senden können. Darin wird nochmals auf die Fördersituation bei der Heizungsmodernisierung hingewiesen und appelliert, möglichst noch in diesem Jahr einen Förderantrag bei der KfW zu stellen. Dieser Musterbrief steht unseren SHK-Mitgliedsbetrieben nach dem Einloggen im Downloadcenter (unter dem Stichwort: Briefvorlage Aufruf Förderanträge) zu Verfügung.

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