Ausbildung im SHK-Betrieb – Test D
Jedes Jahr stehen viele SHK-Betriebe vor der Entscheidung: Sollen wir einen Auszubildenden einstellen oder nicht? Dabei stellen sich vor allem zwei zentrale Fragen: Welche Kosten entstehen durch die Ausbildung – und welchen konkreten Nutzen bringt sie dem Betrieb?
Das wichtigste Argument gleich zu Beginn: Jeder SHK-Betrieb sollte sich aus strategischer Sicht offen für das Thema Ausbildung zeigen. Letztlich geht es um nicht weniger als die Zukunftsfähigkeit des eigenen Unternehmens.
Gerade angesichts des nach wie vor hohen Fachkräftebedarfs in der Branche gilt: Die Auszubildenden von heute sind die qualifizierten Fachkräfte von morgen. Wer heute ausbildet, sichert sich langfristig kompetente Mitarbeitende – und damit auch die Wettbewerbsfähigkeit des Betriebs.
Natürlich ist die Ausbildung mit Kosten verbunden, die nicht unterschätzt werden dürfen. Doch in der Praxis zeigt sich: Diese Ausgaben lassen sich in der Regel durch die produktive Mitarbeit der Auszubildenden ausgleichen. Je nach Ausbildungsjahr und Qualifikationsstand kann die Arbeitsleistung der Auszubildenden anteilig an den Kunden weiterberechnet werden.
Ein konkretes Rechenbeispiel zeigt die Kosten- und Erlössituation für einen SHK-Anlagenmechaniker in der Ausbildung ab September 2025. Dabei wird von einer klassischen dualen Ausbildung ausgegangen.
Die Berechnungen basieren auf aktuellen gesetzlichen und tariflichen Vorgaben – inklusive der ab dem 1. September 2025 geltenden höheren Ausbildungsvergütungen.
Die in Tabelle 2 dargestellten Gesamtkosten pro Ausbildungsjahr sowie die Gesamtkosten der Ausbildung in Tabelle 3 beruhen teilweise auf Erfahrungswerten und Schätzungen sowie auf der Fachexpertise des betriebswirtschaftlichen Ausschusses des Fachverbandes SHK BW.
Die Erlösberechnung folgt einer bewährten Staffelung, die sich seit Jahren im SHK-Handwerk etabliert hat.
Ziel dieser Beispielrechnung ist es, eine Orientierung zu bieten, wie Betriebe ihre individuellen Ausbildungs-Kosten und -Erlöse realistisch kalkulieren können – unter Berücksichtigung ihrer betriebsindividuellen Rahmenbedingungen.
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Tabelle 1 | Berechnung der Arbeitszeit eines Lehrlings.
1. bis 3. Lehrjahr | 4. Lehrjahr | |||
Tage pro Jahr | 365,00 | Tage | 182,50 | Tage |
– Samstage + Sonntage | 104,00 | Tage | 52,00 | Tage |
= zu bezahlende Tage | 261,00 | Tage | 130,50 | Tage |
– Feiertage (Durchschnitt) | 11,00 | Tage | 6,00 | Tage |
– Urlaubstage | 30,00 | Tage | 15,00 | Tage |
– Freistellung | 2,00 | Tage | 1,00 | Tage |
– Krankheit | 10,00 | Tage | 5,00 | Tage |
– Berufsschule | 60,00 | Tage | 20,00 | Tage |
– ÜBA-Tage (45 Tage insgesamt) | 13,00 | Tage | 8,00 | Tage |
= Anwesenheit im Betrieb | 135,00 | Tage | 75,50 | Tage |
davon 65% für betr. Ausbildung im 1. Lehrjahr |
87,75 | Tage | ||
davon 45% für betr. Ausbildung im 2. Lehrjahr |
60,75 | Tage | ||
davon 35% für betr. Ausbildung im 3. Lehrjahr |
47,25 | Tage | ||
davon 25% für betr. Ausbildung im 4. Lehrjahr |
18,88 | Tage | ||
prod. Tage | prod. Std. | |||
1. Lehrjahr (7,7 Std. pro Tag) | 47,25 | 363,83 | ||
2. Lehrjahr (7,7 Std. pro Tag) | 74,25 | 571,73 | ||
3. Lehrjahr (7,7 Std. pro Tag) | 87,75 | 675,68 | ||
4. Lehrjahr (7,7 Std. pro Tag) | 56,63 | 436,01 |
Tabelle 2 | Berechnung der Gesamtkosten je Lehrling und Ausbildungsjahr.
1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr | 4. Jahr | |
1. Ausbildungsvergütung (inkl. Urlaubsgeld + Jahressonderzahlung + VWL) |
12.070,00 € | 13.024,00 € | 15.313,60 € | 8.292,80 € |
2. Pflegeversicherung (1,7 %) |
3.396,50 € | 3.664,95 € | 4.309,25 € | 2.333,59 € |
3. Krankenversicherung (8,55 %) |
||||
4. Rentenversicherung (9,3 %) |
||||
5. Arbeitslosenversicherung (1,3 %) |
||||
6. Berufsgenossenschaft (3,89 %) |
||||
7. Lohnfortzahlung (3,4 %) |
||||
8. Summe (2-7) x 28,14 % | ||||
9. Kosten ÜBA | 350,00 € | 350,00 € | 350,00 € | 165,00 € |
10. Kosten Ausbilder | 3.500,00 € | 3.500,00 € | 3.500,00 € | 2.000,00 € |
11. Material – Werkzeug | 500,00 € | 500,00 € | 500,00 € | 500,00 € |
12. Berufskleidung | 360,00 € | 360,00 € | 360,00 € | 180,00 € |
13. Eintragung in Lehrlingsrolle | 56,00 € | |||
14. Gebühren für Gesellenprüfung 1 und 2 (Schätzwerte aufgrund unterschiedlicher Gebühren je Kammerbezirk) |
490,00 € | 650,00 € | ||
Gesamtkosten | 20.232,50 € | 21.888,95 € | 24.332,85 € | 14.121,39 € |
Verrechenbare Stunden | 363,83 | 571,73 | 675,68 | 436,01 |
Kosten je verrechenbare Stunde | 55,61 € | 38,29 € | 36,01 € | 32,39 € |
Tabelle 3 | Berechnung der Gesamtkosten der Ausbildung.
Berechnung der Gesamtkosten der Ausbildung | |
1. Lehrjahr | 20.232,50 € |
2. Lehrjahr | 21.888,95 € |
3. Lehrjahr | 24.332,85 € |
4. Lehrjahr | 14.121,39 € |
Gesamtkosten | 80.575,69 € |
Verrechenbare Stunden | 2.047,24 € |
Kosten je verrechenbarer Stunde | 39,36 € |
Tabelle 4 | Berechnung der möglichen Lehrlingserlöse.
Berechnung der möglichen Lehrlingserlöse | |||
durchschn. SHK-Stundenverrechnungssatz 2024 | |||
Baden-Württemberg in Euro | 66,68 | ||
Lehrlingsverrechnungssatz | prod. Std. | Gesamterlös | |
1. Lehrjahr (45% verrechenbar) | 30,01 | 363,83 | 10.918,54 € |
2. Lehrjahr (55% verrechenbar) | 36,67 | 571,73 | 20.965,34 € |
3. Lehrjahr (65% verrechenbar) | 43,34 | 675,68 | 29.283,97 € |
4. Lehrjahr (75% verrechenbar) | 50,01 | 436,01 | 21.804,86 € |
Summe der Gesamterlöse | 82.972,71 € | ||
Gesamtkosten | 80.575,69 € | ||
Differenz | 2.397,02 € |
Sofern die Lehrlinge produktiv auf den Baustellen mitarbeiten, sollten sie dem Auftraggeber gegenüber auch konsequent in Rechnung gestellt werden. Tabelle 4 liefert hierzu prozentuale Orientierungswerte in Abhängigkeit des jeweiligen Lehrjahrs.
Fazit: Trotz gestiegener Vergütungen für Lehrlinge ab Herbst 2025 zeigt die Beispielrechnung, dass sich für ausbildende Betriebe sowohl unter strategischen als auch ökonomischen Aspekten nach wie vor ein doppelter Nutzen ergibt.
Unter Berücksichtigung sämtlicher Kosten sowie einer angemessenen Verrechnung der Lehrlinge gegenüber den Auftraggebern, wird in der Gesamtbetrachtung auch monetär ein deutlich positiver Saldo ausgewiesen.
Aus diesen Erkenntnissen wird deutlich: Ausbildung lohnt sich in jedem Fall!
Kunden stellen immer wieder die Frage, warum auch Auszubildende in Rechnung gestellt werden. Um hier überzeugend und transparent zu argumentieren, ist es hilfreich, einige zentrale Argumente parat zu haben.
Warum ist es gerechtfertigt, Auszubildende in Rechnung zu stellen?
Folgende Punkte unterstützen bei der Argumentation gegenüber dem Kunden:
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01 | Zweite Fachkraft notwendig
Viele Tätigkeiten im SHK-Bereich (Sanitär, Heizung, Klima) erfordern aus Sicherheits- oder Effizienzgründen zwei Personen. Auszubildende übernehmen dabei unterstützende, aber notwendige Aufgaben – ansonsten wäre die Arbeit nicht oder nur deutlich aufwändiger durchführbar.
02 | Produktive Mitarbeit
Unsere Auszubildenden werden nicht „nur mitgeschickt“, sondern übernehmen – je nach Ausbildungsstand – eigenständig Aufgaben. Sie tragen also aktiv zur Leistung bei, die Sie als Kunde erhalten.
03 | Investition in die Zukunft
Indem wir ausbilden, sichern wir langfristig die Qualität und Verfügbarkeit von Fachkräften in unserer Region. Diese Ausbildung ist mit Aufwand und Kosten verbunden – durch eine anteilige Verrechnung wird ein Teil davon gedeckt.
04 | Qualität hat ihren Preis
Damit wir Ihnen auch in Zukunft kompetente und zuverlässige Fachkräfte zur Verfügung stellen können, braucht es eine fundierte Ausbildung. Diese Qualität und der damit verbundene Service sind nicht zum Nulltarif möglich.
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