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9. Mai 2025

Schulung Asbestsachkunde gemäß der TRGS 519 Anlage 4C

Nächste Schulungstermine: Seminar 2025-040

Asbestsachkunde gemäß der TRGS 519 Anlage 4C

 

Zielgruppe

Personen, die Umgang mit asbesthaltigen Materialien haben sowie Personen, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten an Asbestzementprodukten, Tätigkeiten mit geringer Exposition durchführen und ASI-Arbeiten geringen Umfangs planen, leiten und beaufsichtigen

Ziele

Der angebotene Lehrgang vermittelt diese Sachkunde für Arbeiten an Asbestzement und schwachgebundenen Asbesten.

Inhaltsschwerpunkte

Die Herstellung, das Inverkehrbringen und Verwenden von Asbest und asbesthaltigen Produkten ist in Deutschland seit 31. Oktober 1993 verboten. Bei neueren Untersuchungen von Gebäuden, die vor dem Stichtag gebaut wurden, wurde festgestellt, dass Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, wie auch Bodenbeläge und Estriche Asbest enthalten können. Diese Untersuchungen gehen davon aus, dass in ca. 25 Prozent der älteren Gebäuden Asbest enthalten ist.
Aufgrund dieser Erkenntnisse wird jedem SHK-Betrieb, insbesondere solche, die Sanierungsarbeiten in Gebäuden mit Baujahr vor dem 31. Oktober 1993 durchführen, dringend empfohlen einen Asbestsachkundenachweis gemäß TRGS 519 zu erlangen. Denn der unsachgemäße Umgang mit Asbest kann nicht nur schwere gesundheitliche Folgen nach sich ziehen, sondern auch Regressforderungen. Lesen Sie genaueres hierzu in unserem Info-Technik 9/2019.

Wichtig!

Um Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten an Produkten, die Asbest enthalten können, durchführen zu dürfen, müssen Handwerksbetriebe die Sachkunde gemäß der TRGS 519 nachweisen.
Der Lehrgang erstreckt sich über zwei Tage und endet mit einer Prüfung, die vom zuständigen Regierungspräsidium abgenommen wird. Die Teilnehmer erhalten eine Bescheinigung, die sie zum Umgang mit Asbest berechtigt.

Hinweis: Der Sachkundenachweis gilt zeitlich befristet für den Zeitraum von sechs Jahren. Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang (1-tägig) besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um weitere sechs Jahre, gerechnet ab dem Datum der Fortbildung.

Folgendes Lehrgangsprogramm ist vorgesehen:

  • Eigenschaften und Gesundheitsgefahren
  • Verwendung von Asbest
  • Vorschriften und Regelungen für den Umgang mit Asbest und Asbestzement
  • Personelle Anforderungen
  • Sicherheitstechnische Maßnahmen
  • Integrierter ASI Lehrgang
  • Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen
  • Emissionsarme Verfahren / Verfahren geringer Exposition

Termine:
23.07 – 24.07.2025
(8.30 – 17.00 Uhr)

Ort: Stuttgart

Gebühr: (zzgl. MwSt.)
Mitglieder 698,00 €/pro Person
Nichtmitglieder 985,00 €/pro Person

Veranstalter:
Fachverband SHK Baden-Württemberg

Referent: Dipl.-Ing. Wolfgang Rentschler, Ingenieurbüro Rentschler

Anmeldelink: https://t1p.de/x6eu9

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