Reform der LBO – „Schnelleres Bauen“
Der Landtag hat am 13. März 2025 das Gesetz für das schnellere Bauen beschlossen.
Es soll noch im Sommer, voraussichtlich am 01. Juli, in Kraft treten. Zentraler Bestandteil ist eine Novellierung der Landesbauordnung. Das Gesetz sieht zahlreiche Änderungen vor, die das Bauverfahren beschleunigen und durch Abbau von Standards kostengünstiger machen sollen.
Zentrale Änderungen sind u. a.:
- Erleichterungen beim Errichten von Ladestationen.
- Einführung einer Genehmigungsfiktion: Sie wird als wählbare Option (Bauherren können sich auch weiterhin für das vereinfachte Genehmigungsverfahren entscheiden) sowohl für das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren als auch für die Errichtung von Mobilfunkanlagen jeglicher Höhe eingeführt. Eine Genehmigungsfiktion führt dazu, dass bei Nichtbescheidung eines vollständig vorliegenden Bauantrags innerhalb der vorgesehenen Frist (drei Monate) die beantragte Baugenehmigung als erteilt gilt. Mit Ablauf der Frist tritt damit die Fiktionswirkung ein.
- Abschaffung des Widerspruchsverfahrens im Bau- und Denkmalschutzrecht
- Ausweitung des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens auf Wohngebäude der Gebäudeklasse 4, bei allen anderen Bauvorhaben (außer Sonderbauten) gibt es ein Wahlrecht zwischen vereinfachtem Verfahren und Vollverfahren
- Einführung einer Genehmigungsfiktion im vereinfachten Verfahren
- Mehr genehmigungsfreie Vorhaben, bspw. für Nutzungsänderungen hin zur Wohnnutzung
- Einführung einer Typengenehmigung
- Die Abstandsflächenregelungen werden vereinfacht.
- Verkürzung der Frist für die Nachbarbeteiligung von 4 auf 2 Wochen
- Bei Nutzungsänderungen und baulichen Änderungen von Gebäuden – etwa in Form von Aufstockungen – gelten die aktuellen Vorschriften des Brandschutzes künftig nur für die Neuerung, nicht für den Bestand.
Artikel im selben Zeitraum