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13. März 2025

Stolperfallen bei der Heizungsförderung – Vorsicht bei der Bestätigung nach Durchführung

In der Betriebsberatung werden die Anforderungen an einen SHK-Betrieb bei der Erstellung der Bestätigung nach Durchführung (der BnD) verstärkt nachgefragt. Nachfolgend gehen wir auf die Anforderungen am Beispiel Heizungsförderung bei Wohngebäuden ein. Diese Anforderungen sind im Detail im KfW- Merkblatt 458 (https://t1p.de/kfw458) aufgeführt.

Auszug aus dem KfW-Merkblatt:

Bewilligungszeitraum

Innerhalb von 36 Monaten ab Zusage der KfW müssen Sie (der Antragsteller) das Vorhaben vollständig abgeschlossen haben (Bewilligungszeitraum). Innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Vorhabens (Datum der letzten Rechnung), aber spätestens sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums müssen die Nachweise der Vorhaben- durchführung im Kundenportal „Meine KfW“ eingereicht werden. Sollten Sie diesen Termin nicht einhalten, verfällt der Zuschuss und kann nicht ausgezahlt werden.

Das bedeutet, innerhalb dieser Frist muss der SHK-Betrieb die BnD erstellen und online bei der KfW einreichen. Wir empfehlen, die BnD spätestens sechs Monate nach der Inbetriebnahme der neuen Heizungsanlage zu erstellen.

Die Durchführung des Vorhabens ist wie folgt nachzuweisen:

Die Expertin beziehungsweise der Experte für Energieeffizienz oder die Fachunternehmerin beziehungsweise der Fachunternehmer prüft und bestätigt die förderfähigen Gesamtkosten und die produktgemäße Umsetzung des Vorhabens gemäß Merkblatt inklusive der Anlage und erstellt die BnD.

Wichtig:

Der SHK-Betrieb muss die förderfähigen Gesamtbruttokosten in der BnD angeben. Diese Kosten können nachträglich nicht erhöht werden. Wir empfehlen, dass der SHK-Betrieb seinen Kunden/

 

den Antragsteller schriftlich darum bittet, ihm alle im Zusammenhang mit der Heizungssanierung angefallenen Kosten mitzuteilen. Für die BnD wird nur die Angabe der Gesamt-Bruttokosten benötigt, nicht die einzelnen Rechnungen.

Anschließend muss der Antragsteller die entsprechenden Unterlagen unter „Meine KfW“ online einreichen. Die einzelnen Schritte sind in dem KfW-Merkblatt ab der Seite 9 aufgeführt, wie

  • alle Rechnungen der angefallenen förderfähigen Kosten für die Heizungssanierung
  • die ID-Nummer der BnD
  • Meldebestätigung
  • Grundbuchauszug
  • Einkommenssteuerbescheide
  • Kontonachweis
  • zusätzliche Nachweise, sofern gefordert, wie VdZ-Formular zur Bestätigung des hydraulischen Nachweises

Der SHK-Betrieb muss seinem Kunden/ dem Antragsteller weiterhin die erforderlichen Nachweise gemäß den „Technischen Mindestanforderungen“ (TMA) der Förderrichtlinie BEG-EM aushändigen. Für Biomasseanlagen gilt die Ziffer 3.3.4, für Wärmepumpenanlagen die Ziffer 3.4.7.

Anmerkung: Nach Information der KfW muss für die Heizungsförderung keine Fachunternehmererklärung an die KfW abgegeben werden. Dafür ist die BnD ausreichend. Generell ist jedoch die Abgabe  der  Unternehmererklärung  nach

  • 96 GEG an den Auftraggeber erforderlich.

Der Antragsteller sollte darauf hingewiesen werden, dass er diese Unterlagen bei sich zehn Jahre lang aufbewahren muss. Die KfW kann vom Antragsteller innerhalb dieser Zeit diese Nachweise anfordern.

Ein Anschreiben könnte nach folgendem Muster gestaltet sein:

 

FV SHK BW, Technik 2/2025

 

Betr.: Sanierung der Heizungsanlage / Bauvorhaben …………

Sehr geehrte Damen und Herren,

für die Erstellung der „Bestätigung nach Durchführung“ – BnD – benötige ich von Ihnen die genauen Angaben der Ausgaben (Bruttokosten) im Zusammenhang mit der Sanierung Ihrer Heizungsanlage.

Auszug aus dem KfW-Merkblatt 458

Die Durchführung des Vorhabens ist wie folgt nachzuweisen:

Die Expertin beziehungsweise der Experte für Energieeffizienz oder die Fachunternehmerin beziehungsweise der Fachunternehmer prüft und bestätigt die förderfähigen Gesamtkosten und die produktgemäße Umsetzung des Vorhabens gemäß Merkblatt inklusive der Anlage und erstellt die BnD.

Bitte teilen Sie mir schriftlich, bis zum

xx.xx.xxxx (Termin rechtzeitig vor Ablauf der Frist) mit, welche Brutto-Kosten bei Ihnen insgesamt für die Sanierung der Heizungsanlage angefallen sind. Dies betrifft alle Arbeiten wie die Heizungsinstallation, Elektroinstallation, Mauerer-, Fliesenleger- oder Malerarbeiten sowie weitere Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Heizungssanierung notwendig waren. Bitte verwenden Sie hierfür den beigefügten Rückmeldebogen. Das Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen –Sanieren, können Sie von der Homepage der KfW

„www.kfw.de/Heizungsförderung“  herunterladen.

Bitte beachten Sie, dass diese Benennung der Gesamtbruttokosten die Grundlage für die Förderhöhe als förderfähige Ausgaben ist. Nachdem wir die BnD eingereicht haben, können diese Ausgaben nicht nachträglich erhöht werden. Sollte die vorgenannte Frist verstreichen, ohne dass Sie uns Ihre sämtlichen Kosten angegeben haben oder von Ihnen keine Reaktion erfolgt, können wir hierfür keine Haftung übernehmen.

Für weitere Fragen über die förderfähigen Ausgaben stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

 

Rückmeldebogen Adresse Antragsteller Adresse SHK-Betrieb

Betr.: Angaben der Ausgaben für die Maßnahmen zur Heizungssanierung im Bauvorhaben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit bestätige ich Ihnen für die Erstellung der Bestätigung nach Durchführung (BnD) für die KfW-Förderung für den Einbau einer neuen Heizungsanlage folgende Ausgaben:

Für die Heizungssanierung sind insgesamt förderfähige Ausgaben (brutto) in Höhe von

                                     Euro

angefallen. Die Rechnungen liegen vor. Bitte übernehmen Sie diese förderfähigen Gesamtausgaben in die BnD auf.

Mir ist bewusst, dass nachträglich keine weiteren Ausgaben zur Förderung bei der KfW eingereicht werden können.

Mit freundlichen Grüßen Antragsteller

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