Faktencheck: Zukunft der Gasversorgung in Deutschland/Baden-Württemberg
In den Medien wird zurzeit viel über ein absehbares Ende der Versorgung mit Erdgas berichtet. Mannheim will sein Erdgasnetz bis 2035 stilllegen, ähnliche Informationen gibt es von Städten und Gemeinden, die bis 2035 klimaneutral werden wollen.
Nach dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz (KlimaG-BW) Baden-Württemberg wird die Gesamtsumme der Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2040 schrittweise bis zur „Nettotreibhausgas-Neutralität“ verringert. Das bedeutet, die Menge an Treibhausgasemissionen muss durch sogenannte Senken abgebaut oder gespeichert werden. Es darf demnach ab 2040 kein zusätzliches Treibhausgas mehr abgegeben werden. In der Regel dürfte dann im Gebäudebereich kein Heizöl oder Erdgas mehr verwendet werden.
Im Gebäudeenergiegesetz des Bundes ist im § 72 Abs. 4 festgelegt:
„Heizkessel dürfen längstens bis zum 31. Dezember 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.“
Allerdings wird dieser Termin durch die Vorgabe der EU-Gebäudeeffizienz-Richtlinie relativiert. Demnach müssen die EU-Mitgliedsstaaten zukünftig einen Gebäuderenovierungsplan erstellen, in dem der vollständige Ausstieg aus mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizkesseln bis 2040 geregelt wird.
Auf EU-Ebene wurde am 15. Juli 2024 die sogenannte Gasbinnenmarkt-Richtlinie veröffentlicht. Darin sind auch Anforderungen für Stilllegungspläne für Erdgasverteilnetzbetreiber aufgeführt. Diese Richtlinie muss innerhalb von zwei Jahren – bis Mitte 2026 – in nationales Recht umgesetzt werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz plant dem Vernehmen nach einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Gasbinnenmarkt-Richtlinie. Allerdings ist derzeit bedingt durch das Aus der Ampelregierung und der Neuwahlen am 23. Februar 2025 ungewiss, wie es mit dem Gesetzentwurf weiter geht.
In den kommunalen Wärmeplänen der Städte und Gemeinden können detailliertere Angaben zu einer etwaigen Stilllegung von Erdgasleitungen aufgeführt sein. Beispielhaft Auszug aus kommunalem Wärmeplan Ravensburg:
Zukunftsperspektiven
Die Technischen Werke Schussental (TWS) entwickeln bis 2026 eine integrierte Energieleitplanung, die Wärme-, Gas- und Stromnetze als Gesamtsystem betrachtet, um die Klimaneutralität bis 2040 zu erreichen. Aufbauend auf dem Kommunalen Wärmeplan (KWP) zeigt die Planung auf, welche Netzstrukturen und Leistungsfähigkeiten notwendig sind.
Ein zentraler Aspekt ist die schrittweise Stilllegung des Gasnetzes: Ab 2030 werden die Gasverteilnetze nach und nach abgeschaltet, und voraussichtlich ab 2040 wird kein Erdgas mehr in Ravensburg fließen. Die Umstellung beginnt in Gebieten mit Fernwärmezugang, wobei eine Übergangszeit von mindestens vier Jahren und frühzeitige Ankündigungen vorgesehen sind.
Resümee
Auch wenn es, bis auf Ausnahmen, derzeit keine konkreten Termine für ein frühzeitiges Aus der örtlichen Gasversorgung – vor 2045 – gibt, ist damit zu rechnen, dass es eine Stilllegung der Gasversorgung in absehbarer Zukunft geben wird. Darauf sollten die Kunden auch im Rahmen der Pflichtberatung vor dem Einbau einer neuen Heizung hingewiesen werden.