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20. Februar 2025

Die neue Wirtschafts-Identifikationsnummer

Zur eindeutigen Identifizierung wird jedem wirtschaftlich Tätigen durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stufenweise eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) zugeteilt. Die Vergabe der W-IdNr. erfolgt automatisiert und elektronisch durch das BZSt. Jeder Betrieb und Unternehmer erhält diese ohne Antrag entweder durch öffentliche Mitteilung oder elektronisch über das ELSTER-Benutzerkonto.

Die W-IdNr. soll für Betriebe ungefähr dieselbe Aufgabe erfüllen wie die Steueridentifikationsnummer für natürliche Personen. An den bestehenden Nummernsystemen ändert sich durch die W-IdNr. nichts, sodass einem Unternehmer für steuerliche Zwecke künftig also bis zu vier Nummern gleichzeitig zugewiesen sind – neben der neuen W-IdNr. seine persönliche Steueridentifikationsnummer, die Steuernummer beim Finanzamt sowie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UStIdNr.).

Während die UStIdNr. für grenzüberschreitende Geschäfte in der EU genutzt wird, dient die W-IdNr. für steuerliche und wirtschaftliche Zwecke im Inland. Die gesonderte Beantragung der UStIdNr. ist wie bisher erforderlich, sobald grenzüberschreitende Geschäfte geplant sind.

Da die W-IdNr. stufenweise vergeben wird, ist ihre Angabe in den elektronischen Vordrucken zur Steuererklärung vorerst bis Ende 2026 nicht verpflichtend.

Die W-IdNr. bleibt für die Dauer der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit – unabhängig von etwaigen Unterbrechungen – bestehen und ändert sich auch bei Änderungen der Stammdaten (zum Beispiel Wohnadresse, Ort der Geschäftsleitung, Familienstand, Geschlecht, Namensänderung) nicht.

Auch wenn noch eine weitere Identifikationsnummer zunächst nach noch mehr Bürokratie klingt, soll die W-IdNr. langfristig zur Digitalisierung und Entbürokratisierung der Steuerverwaltung und zu einer bundesweiten behördenübergreifenden Kommunikation beitragen.

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