Gebäudeenergiegesetz (GEG): spezielle Anforderungen für Etagenheizungen/Einzelfeuerstätten
Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind spezielle Anforderungen für Etagenheizungen / Einzelfeuerstätten aufgeführt. Zu diesem Thema hat der Fachverband eine spezielle Erläuterung/Kommentierung erstellt. Darin sind die einzelnen Anforderungen, wie für den Austausch von Etagenheizungen, Erkundungspflichten, Übergangsfristen sowie das Verfahren für den Entscheidungsprozess einer Wohnungseigentümergemeinschaft enthalten. Diese Erläuterung steht Mitgliedsbetrieben nach dem Login im Bereich Rundschreiben zur Verfügung.

