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1. Januar 2025

Neues Berufsvalidierungs- und digitalisierungsgesetz ab 1. Januar 2025: Was SHK-Betriebe wissen müssen

Das Berufsbildungsvalidierungs- und Digitalisierungsgesetz (BVaDiG) schafft in Deutschland eine gesetzliche Grundlage für Validierungsverfahren durch die Handwerkskammern. Das Ziel ist es, Menschen ohne Berufsabschluss neue Möglichkeiten für den Einstieg in das Berufsbildungssystem und zur beruflichen Weiterentwicklung zu bieten. Die Validierung wird durch die Handwerkskammern geregelt und qualitätsgesichert, basierend auf den Ausbildungsordnungen. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, neue Fachkräftepotenziale im Handwerk zu erschließen und Qualifikationen sichtbar zu machen.

Wichtig ist dabei zu erwähnen, dass mit der Berufsvalidierung kein Parallelweg zur dualen Ausbildung aufgebaut werden darf. Daher begrüßt der Fachverband die Einführung einer unteren Altersgrenze von 25 Jahren für die Antragsberechtigung. Sie ist mit dem Nachweis der Berufstätigkeit der eineinhalbfachen Zeit der Ausbildungsdauer des Referenzberufs verbunden. Eine Einführung ist bisher zum 1. Januar 2025 geplant. Der Bundesrat weist zu Recht darauf hin, dass dieser Zeithorizont für die Einführung des Validierungsverfahrens zu kurz ist und schlägt eine Einführung zum 1. Januar 2026 vor. Die Forderung unterstützt der Fachverband vollumfänglich, um einen geregelten Start der Validierungsverfahren bei den Handwerkskammern zu ermöglichen.

Das Validierungsverfahren wird durch Prüfer und Prüferinnen aus den Gesellenprüfungsausschüssen der Handwerkskammern oder der Innungen durchgeführt. Die Handwerkskammer stellt für die Verfahren ein berufsspezifisches “Feststellungstandem” aus zwei Personen zusammen. Die Personen müssen aus dem Kreis der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer stammen. Die beiden Personen stellen immer im Wechsel die berufliche Handlungsfähigkeit der Kandidaten oder Kandidatinnen fest. Die andere Person achtet darauf, dass der Prozess regelkonform und fair verläuft.

Es ist noch unklar, wie viele Anträge für das Validierungsverfahren eingereicht werden. Daher kann der zusätzliche Aufwand für die Gesellenprüfungsausschüsse auch noch nicht abgeschätzt werden. Darüber hinaus stellt sich auch noch die Frage, ob alle acht Handwerkskammern in Baden-Württemberg für alle Handwerksberufe Validierungsverfahren anbieten müssen, oder sogenannte Kompetenzzentren für einzelne Berufe bei den Handwerkskammern gebildet werden.

„Das neue Validierungsverfahren kann helfen, erfahrenen Mitarbeitern ohne Berufsabschluss der Branche eine Weg zu einer allgemein anerkannten Qualifikation zu ebnen, ist aber keine Alternative zur Ausbildung für junge Leute“, kommentiert Fachverbands-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Becker den nun erzielten Kompromiss. „Der Königsweg zu einem Berufsabschluss im Handwerk muss weiterhin eine ordentliche Ausbildung bleiben“.

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