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18. Dezember 2024

Weihnachtszeit und Jahreswechsel: Gesetzliche Feiertage und Urlaub

Jedes Jahr ist immer wieder von Neuem zu klären, ob und in welchem Umfang Arbeitnehmer im Zeitraum zwischen Weihnachten und Neujahr Urlaubstage nehmen müssen.

In den Betrieben gibt es häufig eigene, unterschiedliche Regelungen zur Freistellung in dieser Zeit. Hinzu kommen die gesetzlichen Feiertage, die jedes Jahr auf unterschiedliche Wochentage fallen. Sie sind bei der Urlaubsvergabe dann zu berücksichtigen, wenn sie auf einen Arbeitstag fallen. Ebenso hat der Manteltarifvertrag SHK auf den Urlaub Auswirkungen, der, wenn er anzuwenden ist, die Arbeitszeit an Heiligabend und Silvester auf die Zeit bis spätestens 12 Uhr begrenzt.

Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitnehmer für die Tage Urlaub nehmen muss, an denen kein gesetzlicher Feiertag ist, kein Wochenende und auch keine Freistellung vorliegt.

Arbeits- und gesetzliche Feiertage zum Jahreswechsel

Während der Tage von Weihnachten bis Neujahr bestehen 2024 folgende Arbeits- und gesetzliche Feiertage:

  • 24. Dezember / Heiligabend: normaler Arbeitstag
  • 25. Dezember / 1. Weihnachtsfeiertag: Feiertag
  • 26. Dezember / 2. Weihnachtsfeiertag: Feiertag
  • 27. und 30. Dezember: normale Arbeitstage
  • 31. Dezember / Silvester: normaler Arbeitstag
  • 1. Januar / Neujahr: Feiertag

Urlaub bei gesetzlichen Feiertagen

Der 27. und 30. Dezember 2024 sind reguläre ganze Arbeitstage und der Arbeitnehmer muss dementsprechend jeweils einen ganzen Tag Urlaub nehmen, wenn er an diesen Tagen frei haben möchte. Heiligabend und Silvester fallen auf jeweils normale Arbeitstage. Grundsätzlich müsste hier Urlaub in Anspruch genommen werden, um an diesen Tagen frei zu haben.

Urlaub bei gesetzlichen Feiertagen und Manteltarifvertrag SHK

Soweit Heiligabend und Silvester normale Arbeitstage sind, ist die besondere Regelung des Manteltarifvertrages SHK mit der Begrenzung der Arbeitszeit bis 12 Uhr zu berücksichtigen, und zwar in der Weise, dass der Arbeitnehmer nur jeweils einen halben Tag Urlaub nehmen muss, um am 24. und 31. Dezember insgesamt frei zu haben. Diese besondere Regelung gilt aber nur für die Innungsbetriebe, die mit ihrem Arbeitnehmer einen schriftlichen Arbeitsvertrag abgeschlossen haben, in dem ausdrücklich die Geltung der Tarifverträge des SHK-Handwerks vereinbart wurde.

In diesem ist auch geregelt, dass der Arbeitnehmer die Fortzahlung der regelmäßigen Vergütung für den ganzen Tag an Heiligabend und Silvester erhält, obwohl er nur bis 12 Uhr arbeitet. Diese Regelung ist nicht anzuwenden, wenn Weihnachten und Silvester auf ein Wochenende fallen.

Urlaub bei betriebsinterner Freistellung

Betriebe können ihre Arbeitnehmer von sich aus von der Arbeit freistellen, üblich ist eine Freistellung an Heiligabend und manchmal auch an Silvester. Eine Freistellung bedeutet, dass der Arbeitnehmer an einem Arbeitstag im Einvernehmen mit dem Betrieb nicht arbeiten und keinen Urlaub nehmen muss. Das klassische Beispiel ist die betriebliche Weihnachtsfeier am 24. Dezember vormittags. In vielen Betrieben bekommt der Arbeitnehmer dafür für den ganzen Tag frei, ohne Urlaub nehmen zu müssen.

Der Betrieb kann auch bei mehrfacher Freistellung zu Heiligabend frei darüber entscheiden, ob er die Freistellung im nächsten Jahr weiterführen möchte oder nicht.

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