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11. September 2024

Infos zur Heizungsförderungen

Ablaufschema Antragsstellung bei WEG

Beim Fachverband gehen verstärkt Anfragen zur Antragsstellung zur Heizungsförderung bei WEG/Mehrfamilienhäusern (vom Eigentümer selbst bewohnt) ein. Der Fachverband hat hierzu ein übersichtliches Ablaufschema mit den einzelnen Schritten bei der Antragsstellung erstellt. Es steht für die Mitgliedsbetriebe auf unserer Homepage unter dem Button „Aktuelles zur Heizungsförderung“ zur Verfügung.

Alternatives Nachweisverfahren für den Einkommensbonus

In der neuen FAQ der KfW zum Merkblatt 458 „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“ wird ein alternatives Nachweisverfahren erläutert, wenn keine Einkommenssteuerbescheide vorliegen.

Frage: Ich habe nur einen Rentenbescheid, kann ich diesen hochladen?

Antwort: Nein, wir benötigen bei der Nachweiseinreichung zwingend die Einkommenssteuerbescheide für die relevanten Jahre.

Für den Fall, dass Sie als Rentnerin oder Rentner für die relevanten Jahre keine Einkommensteuererklärung abgegeben haben, können Sie die sogenannte Rentenbezugsmitteilung als Nachweis über die bezogene gesetzliche Rente aus dem zweiten und dritten Jahr vor der Antragstellung einreichen. Zusätzlich benötigen wir eine Bescheinigung nach § 22 Nummer 5 Satz 7 Einkommensteuergesetz für alle weiteren bezogenen Renten. Werden mehrere Renten bezogen, ist für jede Rente eine entsprechende Bezugsmitteilung einzureichen.

Außerdem geben Sie bitte bei Nachweiseinreichung eine Selbsterklärung ab, dass neben dem Einkommen aus den o. a. Dokumenten keine weiteren Einkünfte existieren.

Bei der Berechnung des Haushaltsjahreseinkommens werden die Gesamtbruttorenten des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung berücksichtigt.

Rentenbezugsmitteilungen (für gesetzlich Versicherte) können online für die relevanten Jahre auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung angefordert werden. Weitere Mitteilungen müssen direkt bei den Rentenversicherungen angefragt werden.

Rentenbescheide und Nichtveranlagungsbescheide werden weiterhin nicht als Nachweisdokumente akzeptiert.

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