Vor dem Heizungstausch – Beratungsverpflichtung ernst nehmen
Die Regelungen des reformierten Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sehen vor, dass Verbraucher seit dem 1. Januar 2024 eine verpflichtende Beratung in Anspruch nehmen, wenn sie eine neue Öl- oder Gasheizung kaufen möchten.
Vor Einbau einer Heizungsanlage mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen muss gemäß § 71 Absatz 11 verpflichtend das Beratungsgespräch mit einer fachkundigen Person durchgeführt werden. Fachkundige Personen sind insbesondere Schornsteinfeger, SHK-Handwerker, Kälteanlagenbauer, Ofen- und Luftheizungsbauer, Elektrotechniker oder Energieberater (aus der Liste der Energieeffizienz-Experten der dena und solche, die seitens des BAFA anerkannt wurden).
Im Gespräch muss unter anderem über die Auswirkungen der CO₂-Bepreisung und der kommunalen Wärmeplanung aufgeklärt werden. Der SHK-Mitgliedsbetrieb kann dabei kostenlos auf Hilfestellungen des Fachverbands zugreifen.
Die Beratung wird typischerweise in mehreren Schritten durchgeführt. Zuerst wird eine Bestandsaufnahme des Gebäudes und der vorhandenen Heizungsanlage durchgeführt. Dabei erfolgt eine umfassende Analyse, um den Energieverbrauch zu ermitteln und potenzielle Einsparungen zu identifizieren. Basierend auf diesen Erkenntnissen wird eine Beratungsdokumentation erstellt, die konkrete Empfehlungen für den Austausch der Heizungsanlage und Hinweise auf Fördermöglichkeiten enthält.
- Informationen über alternative Heizungssysteme
Verbraucher erhalten bestenfalls Informationen über die verschiedenen Heizungstechnologien, ihre Funktionsweise, Vor- und Nachteile sowie ihre Eignung für das jeweilige Gebäude. - Energetische Bewertung des Gebäudes
Durch eine energetische Bewertung wird festgestellt, welches Heizungssystem am besten geeignet ist, den Energiebedarf des Gebäudes zu decken und gleichzeitig die CO₂-Emissionen zu reduzieren. - Kostenschätzungen
Verbraucher erhalten eine Einschätzung der Kosten für Installation, Betrieb und Wartung der verschiedenen Heizungssysteme. Dies ermöglicht es ihnen, fundierte Entscheidungen zu treffen, die sowohl ökonomisch als auch ökologisch sinnvoll sind. - Fördermöglichkeiten
Die Beratung beinhaltet auch grundsätzliche Informationen über die staatliche Heizungsförderung und finanzielle Anreize für den Einbau von umweltfreundlichen Heizungssystemen.
Als Grundlage für die Beratung stellen das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen ein Informationsblatt zur Verfügung.
Behauptet der Kunde, dass eine solche Beratung bereits durch eine andere fachkundige Person i. S. d. § 71 Abs. 11 GEG erbracht worden ist, hat der SHK-Betrieb sich hierüber ein gesondertes Bild zu machen. Denn der reine Hinweis des Kunden auf eine behauptete gesonderte Beratung entbindet den SHK-Betrieb nicht von der eigenen Verpflichtung einer entsprechenden Beratung gegenüber den Kundinnen bzw. dem Kunden.
Dem SHK-Betrieb ist insoweit anzuraten, sich das entsprechende Beratungsprotokoll vor Vertragsübernahme in Kopie aushändigen zu lassen und dies zu prüfen. Der SHK-Betrieb hat sich zu vergewissern, dass die Beratungsdokumentation vor dem Hintergrund der tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort und der beabsichtigten Installationsmaßnahme (Einbau eines Öl-, Gas-, Holzkessels) erfolgte.
Bei Abweichungen oder Zweifeln über den inhaltlichen Umfang der Beratung hat der SHK-Betrieb vor Auftragsübernahme die verpflichtende Beratung eigenständig vorzunehmen. Andernfalls kann eine mögliche Haftung des SHK-Betriebs nicht ausgeschlossen werden (grundsätzliche Bedenken- und Hinweispflicht).