Kein Förderausschluss bei Einbau und Betrieb von Schornsteinen und Einzelfeuerstätten im KfW-Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“
In der Info Technik 3/2024 hatten wir über das neue Förderprogramm der KfW zum klimafreundlichen Neubau von Wohngebäuden ab Februar 2024 berichtet. Es fördert den Neubau und den Erstkauf selbstgenutzter und klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen in Deutschland. Bedingungen sind das Einhalten der technischen Mindestanforderungen der Effizienzhaus Stufe 40 (KfW Haus 40) und die Erfüllung der Anforderung an CO2-Emissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“.
Nach Information des ZVSHK hat die KfW nun die Rahmenbedingung der Förderung weiter konkretisiert und eine Klarstellung zum Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (Kredit Nr. 297, 298) ergänzt. Damit kam die KfW den Forderungen aus unserem SHK-Handwerksbereich nach. Wir hatten uns gegen das Verbot des Einbaus von Kaminöfen ausgesprochen und eine Änderung der Förderkriterien verlangt.
Die KfW setzt zwar als Bedingung einer Förderung fest, dass ein Wohngebäude die Förderstufe erreicht, wenn es gemäß der technischen Mindestanforderung nicht „mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird“.
Unter dem Punkt „Häufige Fragen“ hat die KfW nun unter der Frage: „Ist der Einbau von Kaminöfen erlaubt?“ folgendes ergänzt:
„In klimafreundlichen Gebäuden ist der Einbau von mit Biomasse betriebenen Einzelfeuerstätten zulässig, wenn diese nicht in der Berechnung des Effizienzhauses berücksichtigt werden. Bei den Einzelfeuerstätten handelt es sich in der Regel um handbeschickte Kaminöfen, die nicht in den Heizkreislauf des Gebäudes eingebunden sind.
Die Kosten für den Einbau solcher Kaminöfen sowie für deren Schornsteine sind nicht förderfähig. Der Einbau ist bei allen laufenden Projekten möglich, für die bereits ein Antrag gestellt wurde, jedoch noch keine Bestätigung nach Durchführung (BnD) ausgestellt wurde.“
Demnach ist der Einbau von Schornsteinen und Einzelfeuerstätten im KfW-Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude. Haus und Wohnung energieeffizient und nachhaltig bauen (Kredit Nr. 297, 298) zwar nicht förderfähig, stellt jedoch auch keinen Tatbestand eines Förderausschlusses dar.
Das KfW-Merkblatt Kredit 297, 298 finden Sie unter diesem Kurzlink:
https://t1p.de/22o97