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20. Februar 2024

Europa einigt sich auf F-Gase-Vereinbarung

Das Europäische Parlament und der Rat haben eine vorläufige Vereinbarung getroffen, die spezifische Verbote für die Verwendung von HFK (teilfluorierte Kohlenwasserstoffe, z.B. R410A, R32, R134a) und HFO (Fluorolefinwasserstoffe, z.B. R1234yf) sowie eine vollständige Abschaffung von F-Gasen bis 2050 vorsieht. Die neuen Vorgaben werden dazu beitragen, die Klimaziele der EU für 2030 zu erreichen: Das bedeutet konkret, die Treibhausgasemissionen um mindestens 55 Prozent zu senken und Europa bis 2050 klimaneutral zu machen.

Am 5. Oktober 2023 haben sich die Verhandlungsführer von EU-Parlament und -Rat in einer vierten und abschließenden sogenannten Trilog-Verhandlung auf einen Kompromissvorschlag zur Novellierung der F-Gase-Verordnung verständigen können.

Einige Kernpunkte der novellierten F-Gase-Verordnung sind:

  • ein beschleunigter Phase-down der insgesamt zur Verfügung stehenden Menge an fluorierten Treibhausgasen bis auf null im Jahr 2050,
  • ab 2027 ein Verbot des Inverkehrbringens von Monoblock-Wärmepumpen und –Klimageräten (bis 12 kW), die F-Gase mit einem Treibhauseffekt (GWP) von mehr als 150 enthalten sowie ein komplettes F-Gase-Verbot für diese Produkte ab 2032,
  • ab 2027 ein Verbot des Inverkehrbringens von Split-Luft-Wasser-Wärmepumpen und -Klimageräten (bis 12 kW), die F-Gase mit einem Treibhauseffekt (GWP) von mehr als 150 enthalten, von Split-Luft-Luft-Wärmepumpen ab 2029 sowie ein komplettes F-Gas-Verbot für diese Produkte ab 2035,
  • ein Verbot des Inverkehrbringens von stationären Kälteanlagen (Ausnahmen für Chiller) mit F-Gasen mit einem GWP über 150 ab 2030,
  • ein Service- und Wartungsverbot für stationäre Kälteanlagen mit F-Gasen mit einem GWP über 750 ab 2032; recyceltes und wiederaufbereitetes Kältemittel ist hiervon ausgenommen.

Konkret bedeutet dies also, dass ab 2027 in klassischen Ein- und Zweifamilienhäusern nur noch „Restbestände“ an Wärmepumpen mit fluorierten Kältemitteln (also auch R32) eingebaut werden dürfen.

Grundsätzlich ist dieser Leistungsbereich mit Propan als natürliches Kältemittel auch mit sehr geringen Mengen (bis 150g) darstellbar, allerdings sind hier noch viele Fragen offen hinsichtlich der Aufstellung der Außengeräte aufgrund der derzeitigen Abstandsvorgaben zu Türen, Fenstern, Lichtschächten, Gullis, etc.

Bestandsanlagen sind bis mindestens 2032 nicht betroffen, es ist allerdings aufgrund der Restriktionen („Phase-down“) mit einer Verteuerung der fluorierten Kältemittel zu rechnen.

Anmerkung: Diese vorläufige Einigung bedarf noch der förmlichen Annahme durch das Europäische Parlament und durch den Rat. Sobald dieser Prozess abgeschlossen ist, werden beide Verordnungen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und treten innerhalb von zwei Wochen europaweit in Kraft.

Um die sich aus der neuen F-Gase-Verordnung ergebenden Konsequenzen wirklich beurteilen zu können, muss nun erstmal abgewartet werden, bis der endgültige Richtlinientext vorliegt, da bekanntlich der Teufel im Detail steckt. Es kommt auf die detaillierte Ausformulierung der Ausnahmen und Übergangsvorschriften an.

Grundsätzlich kann man bereits heute sagen, dass das Zeitalter der natürlichen Kältemittel bzw. Kältemittel mit einem GWP unter 150, zumindest bei Wärmepumpen, eingeläutet ist – oder andersherum formuliert: F-Gas-haltige Kältemittel sind ein Auslaufmodell!

Hinzu kommt, dass die Bundesregierung über die BEG plant, F-Gase-haltige Wärmepumpen ab 2025 nicht mehr zu fördern.

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