BMWK-Onlinerechner zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat ein Rechentool zur Berechnung und zur Aufteilung von Kohlendioxidkosten nach dem Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO₂KostAufG) veröffentlicht, welches seit dem 1. Januar 2023 in Kraft ist (siehe auch unsere Info Technik 1/2023).
Das Gesetz verteilt den aus der Kostenbelastung herrührenden Anreiz zu klimaschonendem Brennstoffverbrauch entsprechend der energetischen Qualität des Gebäudes auf beide Parteien des Mietverhältnisses nach einem CO₂-Kosten-Stufenmodell.
Das Gesetz sieht die Aufteilung der Kohlendioxidkosten im Rahmen der regelmäßigen Betriebskostenabrechnung und anhand der (Verbrauchs-)Daten vor, die hierzu erhoben werden. Um das maßgebliche Aufteilungsverhältnis zu ermitteln, ist eine Reihe von Rechenschritten erforderlich; § 11 Absatz 3 hatte deshalb die Bundesregierung verpflichtet, eine elektronische Anwendung zur Berechnung und Aufteilung der Kohlendioxidkosten bis zum 1. Juni 2023 zu erstellen und verfügbar zu machen.
Laut BMWK unterstützt das Tool Vermietende und Mietende mit eigenem Gas- oder Wärmeversorgungsvertrag bei der Anwendung des Gesetzes. Es führt durch die notwendigen Rechenschritte, fragt die notwendigen Daten und Informationen ab und gibt das Ergebnis der Aufteilung und Berechnung in einem PDF aus, das zu den eigenen Unterlagen genommen oder zur Vorbereitung einer Betriebskostenabrechnung verwendet werden kann.
Das Onlinetool ist unter folgendem Link zu finden: co2kostenaufteilung.bundeswirtschaftsministerium.de
(Quelle FVSHK Bayern)