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13. September 2023

Installation von Wärmepumpen – Warum eine Montageversicherung sinnvoll sein kann

Mit der erhöhten Nachfrage nach Wärmepumpen steigt nicht nur deren Preis, sondern auch das Diebstahlrisiko. Aktuell haben unseren Kooperationspartner und Mehrfachagenten im Bereich Versicherungen „Helmsauer & Preuss“ Rückfragen zur Absicherung von Wärmepumpen auf einer Baustelle erreicht. Hierbei ging es darum, dass bereits installierte Wärmepumpen – nach dem Aufstellen und Anbringen am Haus des Bauherrn, aber vor der Abnahme durch den Bauherrn – von dessen Grundstück gestohlen worden sind. Eine problematische Haftungssituation, die aber durch eine Montageversicherung gelöst werden kann.

Der SHK-Unternehmer trägt die Gefahr vom Einrichten der Baustelle bis zur Fertigstellung und Abnahme durch den Auftraggeber. Im Rahmen üblicher Sachversicherungen besteht eine Deckung jedoch erst ab Betriebsfertigkeit. Für diesen Zwischenzeitraum bietet die Montageversicherung einen nahezu lückenlosen Versicherungsschutz.

Was wird versichert?

  • Montageobjekt: Konstruktionen aller Art, Maschinen, maschinelle und elektrische Einrichtungen, Apparate, zugehörige Reserveteile etc.
  • Montageausrüstung: Geräte, Werkzeuge, Gerüste, Krane etc.
  • Fremde Sachen: Alle Gegenstände, die unter die Ausschlussbestimmungen der Haftpflichtversicherung – „Bearbeitungsschaden“ – fallen.

Hierbei ist zu beachten, dass Montageausrüstung und fremde Sachen nur zusammen mit dem Montageobjekt versichert werden können.

Welche Schäden und Gefahren sind versichert?

Unvorhergesehen eintretende Schäden an und Verluste von versicherten Sachen, die während der Versicherungsdauer entstehen und zurückzuführen sind, beispielsweise auf:

  • Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit oder Böswilligkeit
  • Bedienungsfehler oder unsachgemäße Handhabung
  • Konstruktions-, Guss- oder Materialfehler, Berechnungs- und Werkstättenfehler oder Montagefehler
  • Betriebsunfälle oder sonstige unglückliche Zufälle
  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Höhere Gewalt
  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl

Welche Schäden und Gefahren sind nicht versichert?

Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers, Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, hoheitliche Eingriffe, normale Witterungseinflüsse, Kernenergie und Verluste, die bei Bestandskontrollen festgestellt werden, sowie Schäden als Folge von Betriebseinflüssen während der Erprobung.

Was wird im Schadenfall ersetzt?

Die Montageversicherung zahlt bis zur Höhe der Versicherungssumme die Kosten für die Wiederherstellung der beschädigten Sache in den Zustand vor Schadeneintritt. Der Versicherungsnehmer trägt von jedem Schaden den vereinbarten Selbstbehalt. Mehrkosten für Änderungen und Kosten für die Beseitigung eines Mangels an der versicherten Sache werden nicht ersetzt.

Wie hoch ist die Versicherungssumme?

  • Für das Montageobjekt: Voller Kontraktpreis, mindestens jedoch die Selbstkosten
  • Für die Montageausrüstung: Neuwert aller versicherten Sachen

Übrigens: Mit der Montageversicherung wird natürlich erst einmal „nur“ das Risiko von Ihnen als Handwerksunternehmen abgedeckt. Nach Abnahme und Gefahrübergang muss sich der Bauherr mit seiner Gebäudeversicherung selbst um den entsprechenden Versicherungsschutz kümmern.

Sollten Sie konkrete Fragen zum Thema „Montageversicherung“ oder auch zu anderen Versicherungsprodukten haben, steht Ihnen Marcel Cerbone von Helmsauer & Preuss unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung: Mobil: 0151 16260134, Mail: marcel.cerbone@helmsauer-preuss.de

(Foto: Pixabay)

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