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24. Juli 2023

Arbeitsschutzmaßnahmen bei Sonneneinstrahlung

Die Sonne ist für den Menschen unentbehrlich. Sie fördert u. a. die Bildung des lebenswichtigen Vitamin D, das für die Entwicklung und Festigkeit der Knochen benötigt wird. Jedoch ein Übermaß an Sonnenstrahlung schadet der Haut und den Augen – sofort und langfristig!

Unmittelbare gesundheitliche Gefährdungen durch UV-Sonnenstrahlung sind Hautrötungen und Sonnenbrand. Langfristig können zu viel und zu langanhaltende Sonneneinwirkungen zu Hautschäden wie Hautkrebs sowie Augenkrankheiten wie Bindehautentzündung oder Grauer Star führen.

Die gesundheitliche Bedeutung ist angesichts der aktuell hohen Anzahl an Berufskrankheiten durch Hautkrebs besonders deutlich erkennbar. Die folgenden Informationen sollen dabei unterstützen, sich frühzeitig auf die bevorstehende Sommersaison vorzubereiten.

Was der Arbeitgeber wissen muss

Generell sind nach §4 des Arbeitsschutzgesetzes Unternehmer verpflichtet, Gefährdungen für Leben und Gesundheit zu vermeiden. Der Gefährdung soll nach dem TOP-Modell – Technische, Organisatorische und Persönliche Schutzmaßnahmen – begegnet werden.

Zur rechtzeitigen Früherkennung von Hautkrebserkrankungen soll den Beschäftigten eine Untersuchung beim Betriebsarzt angeboten werden. Die Angebotsvorsorge richtet sich an Beschäftigte, die bei Tätigkeiten im Freien einer intensiven Belastung durch natürliche UV-Strahlung von regelmäßig einer Stunde oder mehr je Tag ausgesetzt sind. Eine Vorlage als Anschreiben oder zum Aushang gibt es bei der BG BAU.

Wie hoch ist die Belastung durch UV-Strahlen?

Hilfreich zur Einschätzung der Belastung ist die Kennzahl UV-Index auf einer Skala von 0 bis 11. Der UV-Index beschreibt die Stärke der Einstrahlung. Er erreicht in Deutschland bei direkter Sonneneinstrahlung Werte von 0 bis 9.

Für eine praxisorientierte Anwendung sind die Kennzahlen in vier Belastungsgruppen eingeteilt: „Schwach“, „Mittel“, „Hoch“ und „Extrem hoch“. Bereits ab der Gruppe „Mittel“ und in jedem Fall ab der Gruppe „Hoch“ sind Schutzmaßnahmen erforderlich.

Der aktuelle UV-Index wird unter www.uv-index.de täglich bekannt gegeben. Mit dem Smartphone kann auch die Bauwetter-App der BG BAU genutzt werden.

Kriterien zur Gefährdungsbeurteilung

Die Festlegung von Schutzmaßnahmen kann bei der Beurteilung der Gefährdungen für Tätigkeiten im Freien durch Sonneneinstrahlung und der damit verbundenen hohen Lufttemperatur erfolgen. Typische Themenfelder sind:

  • Angebotsvorsorge
  • Technische, Organisatorische und Persönliche Schutzmaßnahmen
  • Ermittlung des UV-Index
  • Unterweisung auf Grundlage der Betriebsanweisung

 

UV-Index

UV-Gruppe

Maßnahmen

1, 2

Schwach

Schutz erforderlich

3, 4, 5

Mittel

körperbedeckende Kleidung

•    Kopfbedeckung

•    Sonnenbrille

•    UV-Schutzmittel

6, 7

Hoch

•    Arbeiten in den Schatten verlegen und

•    Maßnahmen Gruppe Mittel

8, 9, 10

Extrem Hoch

•    Aufenthalt im Freien vermeiden und

•    Maßnahmen Gruppe hoch

 

 

Festlegung von Schutzmaßnahmen

Technisch

  • Überdachungen und Unterstellmöglichkeiten als Schattenspender einrichten
  • Klimatisierte Fahrzeuge bereitstellen

Organisatorisch

  • Arbeiten möglichst für den frühen Morgen oder späten Nachmittag einplanen
  • Ausreichende und häufigere Pausen ermöglichen
  • Beschäftigte zu Schutzmaßnahmen unterweisen
  • Sonnenschutzcreme und Getränke bereitstellen

Persönlich

  • Körper- und kopfbedeckende Kleidung tragen
  • Sonnenschutzcreme mit hohem Lichtschutzfaktor (mindestens LSF 30) benutzen
  • Sonnenschutzbrille mit seitlicher Abschirmung tragen

Weitere Informationen

DGUV 203-085 – Arbeiten unter der Sonne
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
Anschreiben/Aushang Angebotsvorsorge –
BGBAU Betriebsanweisung Arbeiten bei Hitze –
BGBAU: https://t1p.de/cqdpf

Quelle: BASIKNET Gesellschaft für Arbeitsschutz mbH

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