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17. Mai 2023

Kostenspiegel Ausbildung: Rechnet sich ein Lehrling?

Jedes Jahr stehen viele Betriebe vor der Entscheidung: Soll ein Azubi eingestellt werden oder nicht? Was kostet die Ausbildung aus ökonomischer Sicht und welchen Nutzen liefert sie im Gegenzug für den Betrieb?

Das wichtigste Argument vorweg: Generell sollte man sich dem Thema Ausbildung im Betrieb schon aus strategischen Gesichtspunkten auf keinen Fall verschließen, denn letztlich geht es dabei um nicht weniger als die langfristige Zukunftsfähigkeit des Betriebes.

Gerade vor dem Hintergrund des weiter wachsenden Fachkräftebedarfs in der SHK-Branche muss allen Beteiligten klar sein, dass die Fachkräfte von morgen die Lehrlinge von heute sind. Ohne konsequentes Ausbildungsengagement stehen in Zukunft nicht mehr die notwendigen Fachkräfte zur Verfügung.

 

  1. bis 3. Lehrjahr 4. Lehrjahr
Tage pro Jahr 365,00 Tage 182,5 Tage
– Samstage + Sonntage 104,00 Tage 52 Tage
= zu bezahlende Tage 261,00 Tage 130,5 Tage
– Feiertage (Durchschnitt) 11,00 Tage 6 Tage
– Urlaubstage 30,00 Tage 15 Tage
– Freistellung 2,00 Tage 1 Tage
– Krankheit 10,00 Tage 5 Tage
– Berufsschule 60,00 Tage 30 Tage
– ÜBA-Tage (45 Tage insgesamt) 13,00 Tage 6 Tage
= Anwesenheit im Betrieb 135,00 Tage 67,5 Tage
davon 65% für betr. Ausbildung im 1. Lehrjahr 87,75 Tage  
davon 45% für betr. Ausbildung im 2. Lehrjahr 60,75 Tage
davon 35% für betr. Ausbildung im 3. Lehrjahr 47,25 Tage
davon 25% für betr. Ausbildung im 4. Lehrjahr 16,88 Tage

 

  prod. Tage prod. Std.
1. Lehrjahr (7,7 Std. pro Tag) 47,25 363,83
2. Lehrjahr (7,7 Std. pro Tag) 74,25 571,73
3. Lehrjahr (7,7 Std. pro Tag) 87,75 675,68
4. Lehrjahr (7,7 Std. pro Tag) 50,63 389,81

 

Tabelle 1: Berechnung der Arbeitszeit eines Lehrlings

 

  1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr

1. Ausbildungsvergütung (inkl. Urlaubsgeld

+ Jahressonderzahlung + VWL)

11.116,00 12.070,00 13.978,00 7.834,00
2. Pflegeversicherung (1,525 %)

 

 

 

 

3.070,80

 

 

 

 

3.334,34

 

 

 

 

3.861,42

 

 

 

 

2.164,14

3. Krankenversicherung (8,1 %)
4. Rentenversicherung (9,3 %)
5. Arbeitslosenversicherung (1,3 %)
6. Berufsgenossenschaft (4,0 %)
7. Lohnfortzahlung (3,4 %)
8. Summe (2-7) x 27,625 %
9. Kosten ÜBA 350,00 350,00 350,00 165,00
10. Kosten Ausbilder 2.500,00 2.500,00 2.500,00 1.000,00
11. Material – Werkzeug 500,00 500,00 500,00 300,00
12. Berufskleidung 360,00 360,00 360,00 180,00
13. Eintragung in Lehrlingsrolle 25,00      
14. Zwischen- u. Gesellenprüfung   290,00   550,00
15. Inflationsausgleichsprämie lt. Tarif bis 31.12.2024   500,00    
Gesamtkosten 17.921,80 19.904,34 21.549,42 12.193,14
Verrechenbare Stunden 363,83 571,73 675,68 389,81
Kosten je verrechenbare Stunde 49,26 34,81 31,89 31,28

 

Tabelle 2: Berechnung der Gesamtkosten je Lehrling und Ausbildungsjahr

 

Berechnung der Gesamtkosten der Ausbildung
1. Lehrjahr 17.921,80
2. Lehrjahr 19.904,34
3. Lehrjahr 21.549,42
4. Lehrjahr 12.193,14
Gesamtkosten 71.568,70
Verrechenbare Stunden 2.001,04
Kosten je verrechenbare Stunde 35,77

 

Tabelle 3: Berechnung der Gesamtkosten der Ausbildung

Die Kosten, die einem SHK-Betrieb für einen Lehrling entstehen, sind zwar nicht zu unterschätzen (Tabelle 2 und Tabelle 3), werden allerdings in der Regel durch die erzielbaren Erlöse kompensiert (Tabelle 4), da dem Kunden die Lehrlingsarbeitsleistung (Tabelle 1) gestaffelt in Rechnung gestellt werden kann.

In der folgenden Beispielrechnung hat der Fachverband die Kosten und Erlöse für die Ausbildung eines Lehrlings im Bereich Anlagenmechaniker für SHK-Technik mit Start ab September 2023 ermittelt, wobei im Beispiel von einer klassischen dualen Ausbildung ausgegangen wird.

Beim Ansatz der Daten wurden gesetzliche oder tarifliche Bestimmungen zugrunde gelegt. Hierbei wurden bereits die ab 1. September 2023 geltenden erhöhten Ausbildungsvergütungen berücksichtigt. Die Positionen der Tabelle 2 „Berechnung der Gesamtkosten je Lehrling und Ausbildungsjahr“ und der Tabelle 3 „Berechnung der Gesamtkosten der Ausbildung“ basieren zum Teil auf Befragungen und Schätzungen.

 

Berechnung der möglichen Lehrlingserlöse
durchschn. SHK-Stundenverrechnungssatz 2022
Baden-Württemberg 59,28    
       
Lehrlingsverrechnungssatz   prod. Std. Gesamterlös
1. Lehrjahr (45% verrechenbar) 26,68 363,83 9.706,98
2. Lehrjahr (55% verrechenbar) 32,60 571,73 18.638,40
3. Lehrjahr (65% verrechenbar) 38,53 675,68 26.033,95
4. Lehrjahr (75% verrechenbar) 44,46 389,81 17.330,95
Summe der Gesamterlöse     71.710,29
Gesamtkosten     71.568,70
Differenz     141,59

 

Tabelle 4: Berechnung der möglichen Lehrlingserlöse

 

Grundlage der Erlösberechnungen bildet eine bereits seit vielen Jahren in der Praxis zur Anwendung kommende Staffelungsregelung.

Die nachfolgenden Berechnungsbeispiele sollen als Anleitung für eine individuelle Kosten-Erlös-Ermittlung unter Berücksichtigung der betrieblichen Besonderheiten dienen.

Trotz deutlich gestiegener Lehrlingsvergütungen ab Herbst 2023 zeigt die Musterberechnung, dass sich für ausbildende Betriebe sowohl unter strategischen als auch ökonomischen Aspekten nach wie vor ein doppelter Nutzen ergibt. Im Rahmen einer Gesamtbetrachtung, unter Berücksichtigung sämtlicher Kosten sowie einer angemessenen Verrechnung der Lehrlinge gegenüber den Auftraggebern, wird auch monetär noch ein positiver Saldo ausgewiesen.

Aus diesen Erkenntnissen wird deutlich: Ausbildung lohnt sich in jedem Fall!

Argumentation: Warum ist es gerechtfertigt, den Azubi zu verrechnen?

Immer wieder wird seitens der Kunden kritisch nachgefragt, weshalb der Azubi verrechnet wird. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, einige Argumente in der Hand zu haben, um dies für den Kunden nachvollziehbar darzustellen.

Im SHK-Handwerk gibt es eine Vielzahl an Arbeiten, für deren Ausführung oftmals zwingend eine zweite Kraft benötigt wird. Sollte dies der Fall sein, hat der Betrieb auch das Recht, diese Person entsprechend zu verrechnen.

Darüber hinaus stellt die Ausbildung einen erheblichen Beitrag zur Deckung des Fachkräftebedarfs dar. Ausbildende SHK-Betriebe tragen deshalb in dieser Hinsicht aktiv zu einer langfristig positiven und nachhaltigen gesellschaftlichen Entwicklung bei.

Angehende Fachkräfte müssen Erfahrungswissen aufbauen. Wir alle kennen das Sprichwort „Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen.“ Lehrlinge müssen die Möglichkeit haben, das vorhandene Wissen in der Praxis in Zusammenarbeit mit der erfahrenen Fachkraft zur Anwendung zu bringen, um somit Erfahrungswissen aufzubauen.

Fazit

Eine Verrechnung des Lehrlings gegenüber dem Kunden bildet die Grundlage dafür, dass auch zukünftig gut ausgebildete und kompetente Fachkräfte für den Kunden in der Region als Ansprechpartner zur Verfügung stehen und vor Ort im Einsatz sein werden. Diese Kompetenz und den damit verbundenen Service kann es nicht zum „Nulltarif“ geben.

Weitere Informationen unter www.fvshkbw.de.

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