EU-Gebäuderichtlinie: Geplante Mindeststandards
Die derzeit in der EU diskutierten Mindesteffizienzstandards für Bestandsgebäude könnten bis 2033 zu Sanierungen von voraussichtlich sieben Millionen Gebäuden in Deutschland führen. Der Vorschlag des Europäischen Parlaments sieht eine Einteilung der Gebäude in sieben Effizienzklassen vor – von Klasse A für Niedrigemissionsgebäude bis Klasse G für die ineffizientesten 15 Prozent des jeweiligen nationalen Gebäudebestands.
Laut einer Auswertung der Gebäudedatenbank von co2online könnten folgende Verbrauchswerte die Einteilung in die Gebäudeklassen bestimmen:
- Gebäudeklasse A: bis 65 kWh (2,3 Mio. Gebäude)
- Gebäudeklasse B: 66–90 kWh (3,1 Mio. Gebäude)
- Gebäudeklasse C: 91–110 kWh (3,3 Mio. Gebäude)
- Gebäudeklasse D: 111–130 kWh (3,1 Mio. Gebäude)
- Gebäudeklasse E: 131–150 kWh (2,5 Mio. Gebäude)
- Gebäudeklasse F: 151–175 kWh (2,1 Mio. Gebäude)
- Gebäudeklasse G: ab 176 kWh (2,8 Mio. Gebäude)
Gebäude mit einem Heizenergieverbrauch ab 151 kWh pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr – insgesamt 4,9 Millionen Gebäude – müssten danach bis 2030 saniert werden. Das entspräche größtenteils allen unsanierten, teilsanierten oder vor 1984 sanierten Gebäuden. Die 7,4 Millionen Gebäude mit einem Verbrauch ab 131 kWh müssten bis 2033 saniert werden. Das würde zusätzlich vor 1995 sanierte Gebäude betreffen. Im Jahr 2021 lag der durchschnittliche Heizenergieverbrauch bei 121,5 kWh pro Quadratmeter.
Neubauten sollen bereits ab 2028 als Nullemissionsgebäude errichtet werden. Für Neubauten, die Behörden nutzen, betreiben oder besitzen, soll dies bereits ab 2026 gelten. Alle Neubauten sollen – wo immer dies technisch und wirtschaftlich möglich ist – mit Solaranlagen ausgestattet sein.
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