BAFA-Förderung für Luft-Luft-Wärmepumpen wieder möglich
In der Info Technik 2/2023 hatte der Fachverband in Beitrag 5 über das Aussetzen der BAFA-Förderung für Luft-Luft-Wärmepumpen berichtet. Nach einer Information des Fachverbandes Gebäude-Klima e.V. vom 10. März 2023 wurde die Bundesförderung rückwirkend zum 1. Januar 2023 wieder aufgenommen.
Demnach wird nun als Nachweis der Netzdienlichkeit von Luft-Luft-Wärmepumpen im Sinne der BEG-EM-Förderrichtlinie der Status-Report 60 / Version 2 „Anforderungen an DX-Luft-Luft-Wärmepumpen zur Erfüllung der Netzdienlichkeit nach BEG“ rückwirkend zum 1. Januar 2023 akzeptiert. Das haben das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sowie der Fachverband Gebäude-Klima e. V. (FGK) miteinander abgestimmt.
Damit können diese Geräte wieder in die Liste der förderfähigen Wärmepumpen aufgenommen und nach der BEG EM gefördert werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass der Prozess der Listung aufgrund der neuen Anforderungen einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Insofern sollten die SHK-Betriebe bei den jeweiligen Herstellern die Garantie einfordern, dass die betreffende Luft-Luft-Wärmepumpe die oben genannten Anforderungen der BAFA erfüllt.
Darüber hinaus wurde mit einer aktualisierten Fachunternehmererklärung klargestellt, dass für Luft-Luft-Wärmepumpen, die als Inneneinheiten Sekundärluftgeräte einsetzen, kein hydraulischer Abgleich erforderlich ist. Die technischen FAQ (TFAQ) zur aktuellen Richtlinie BEG EM stehen nach Auskunft des BAFA kurz vor der Veröffentlichung.
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