Hydraulischer Abgleich bei Solaranlagen: Förderung über die BAFA
Nach Hinweisen von SHK-Betrieben gibt es häufiger Probleme mit der Förderung von Solarkollektoranlagen durch das BAFA. Das BAFA verweist in diesen Fällen auf den notwendigen hydraulischen Abgleich und zieht den Zuwendungsbescheid bei fehlendem Nachweis (VdZ-Merkblatt) zurück.
Hintergrund: Nach der Förderrichtlinie des damaligen Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie wurde ab dem 1. Januar 2021 erstmals für die Förderung von Solarkollektoranlagen die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlage gemäß dem Bestätigungsformular der VdZ gefordert. Beim Vorgänger-Programm des BAFA „Heizen mit Erneuerbaren Energien“ wurde für die Förderung von Solarkollektoranlagen kein hydraulischer Abgleich gefordert.
Der Fachverband hat sich zur Klärung an das BAFA gewandt und mit Antwort vom 14.02.2023 folgenden Hinweis auf die Richtlinien zum hydraulischen Abgleich erhalten (Auszug):
Wenn nur eine Solarkollektoranlage errichtet oder diese durch zusätzliche Solarkollektoren erweitert wird, ist für die Zuschussgewährung der hydraulische Abgleich nicht notwendig. Die Durchführung des hydraulischen Abgleichs ist allerdings Voraussetzung für die Gewährung folgender Zusatzförderungen:
- Kombinationsbonus beim Kesseltausch
- Kombinationsbonus Biomasseanlage und Wärmepumpen
- Kombinationsbonus Wärmenetz
- Gebäudeeffizienzbonus
- Optimierungsmaßnahme
Ohne den hydraulischen Abgleich, bzw. ohne den entsprechenden Nachweis, kann das BAFA diese Zusatzförderungen nicht bewilligen bzw. auszahlen.
Bei einer thermischen Solaranlage, die ausschließlich der Warmwasserunterstützung dient, muss demnach kein hydraulischer Nachweis erbracht werden.