A

Übersicht nach Zielgruppen

A

Übersicht nach Themen

Ich bin
Kunde!

Wissenswertes und Kontakte
für alle Kundengruppen!

Ich mache
Karriere!

Für alle Newcomer, Quereinsteiger
oder mein Comeback!

22. Februar 2023

Konsequenzen der EEG-Änderung für PV-Anlagen

Die Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wurden am 7. Juli 2022 im Bundestag beschlossen. Die Regelungen für Photovoltaik-Anlagen traten zum 1. Januar 2023 in Kraft.

Die Vergütungssätze für die Einspeisung wurden angehoben. Die erforderliche Freigabe durch die EU-Kommission ist im Dezember 2022 erfolgt. Für PV-Anlagen, die ab dem 30. Juli 2022 in Betrieb genommen wurden, erfolgt eine Nachzahlung.

Eignet sich das Dach nicht für eine Aufdach- oder Indach-Installation, werden ersatzweise auch Photovoltaik-Anlagen in unmittelbarer räumlicher Umgebung, beispielsweise auf Garagen, Carports oder im Garten, gefördert.

70 Prozent-Regelung

Die Leistungsbegrenzung für PV-Anlagen, die ab 2023 in Betrieb genommen werden, sowie für bestehende PV-Anlagen bis maximal 7 kWp, entfällt. Das bedeutet, diese PV-Anlagen dürfen unbegrenzt Strom in das Versorgungsnetz einspeisen. Bei bestehenden Anlagen ab 7 bis 25 kWp muss die Leistungsregelung eingestellt werden und dort auch 2023 und später weiter aktiv bleiben.

Vergütungssätze

Die neuen, erhöhten Vergütungssätze gelten seit dem 30. Juli 2022 für Anlagen, die neu in Betrieb genommen werden. Die Vergütung für PV-Anlagen, die von 30. Juli 2022 bis 31. Dezember 2022 in Betrieb genommen wurden, zeigt Tabelle 1.

Tabelle 1 (Quelle: Fachverband Elektro- und Informationstechnik BW)

Vergütungen für PV-Anlagen, die seit dem 1. Januar 2023 in Betrieb genommen wurden, stellt Tabelle 2 dar. Diese bleiben bis Januar 2024 konstant und verringern sich ab dem 1. Februar 2024 halbjährlich um ein Prozent (§ 49 EEG 2023), wobei eine Anpassung der Degression entsprechend des Zubaus an Photovoltaikanlagen möglich ist.

Tabelle 2 (Quelle: Fachverband Elektro- und Informationstechnik BW)

Erläuterung: Die Spalte „Anzulegender Wert“ gilt, wenn der Betreiber den Strom an einen Direktvermarkter verkauft.

Beispiel Eigenversorgung (Überschusseinspeisung):
Eine 15 kWp-Anlage mit Eigenversorgung erhält für die ersten 10 kWp 8,2 Cent, für die verbleibenden 5 kWp 7,1 Cent pro Kilowattstunde.

Beispiel Volleinspeisung:
Eine 15 kWp-Anlage mit Volleinspeisung erhält für die ersten 10 kWp 13,0 Cent, für die verbleibenden 5 kWp 10,9 Cent pro Kilowattstunde.

Vereinfachungen für bestehende PV-Anlagen

Durch die vollständige Streichung der EEG-Umlage kann seit diesem Jahr der Erzeugungszähler entfallen. Erzeugungszähler, die vom Netzbetreiber angemietet wurden, können voraussichtlich ausgebaut werden. Die Abrechnung beim Stromverkauf vereinfacht sich durch den Wegfall der EEG-Umlage deutlich.

Zukünftig erleichterter Netzanschluss von PV-Anlagen

Netzbetreiber müssen ab 2025 ein Portal zur Verfügung stellen, das es Interessenten einfach macht, eine Netzanfrage für eine geplante PV-Anlage zu stellen. Zudem werden Fristen vorgegeben, wie schnell Netzbetreiber diese Anfragen bearbeiten müssen. Netzanfragen sollen digitalisiert und bundesweit vereinheitlicht werden.

Erleichterung bei der Einkommens- und Umsatzsteuer bei PV-Anlagen bis 30 kWp

Mitte Dezember 2022 wurde das Jahressteuergesetz verabschiedet. Dies betrifft auch Änderungen bei der steuerlichen Behandlung von PV-Anlagen. PV-Anlagen bis 30 kWp werden rückwirkend zum 1. Januar 2022 nicht mehr für die Einkommensteuer berücksichtigt. Lesen Sie zu diesem Thema mehr in den Rundschreiben Wirtschaft 6/2022 und 2/2023.

Seit 1. Januar 2023 gilt für private PV-Anlagen ein Umsatzsteuersatz von null Prozent, der bereits bei der Angebotserstellung vom Installationsbetrieb zu berücksichtigen ist (siehe Wirtschaft 6/2022, Ziffer 6.). Per gesetzlicher Fiktion gelten die gesetzlichen Voraussetzungen als generell erfüllt, sofern die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 kWp beträgt.

In meiner Merkliste speichern

Von meiner Merkliste entfernen

Inhalt teilen!
Sie können den Link zur Seite versenden

Artikel im selben Zeitraum

In meiner Merkliste speichern

Von meiner Merkliste entfernen

Inhalt teilen!
Sie können den Link zur Seite versenden