Chemikalien-Klimaschutzverordnung: Befristung von Betriebszertifizierungen
Die Zertifizierung von Fachbetrieben durch die Regierungspräsidien in Baden-Württemberg gemäß Chemikalien-Klimaschutzverordnung erfolgt generell für die Dauer von fünf Jahren. Dies betrifft aber nur die Betriebszertifizierung. Das Zertifikat, also die Sachkundebescheinigung für die Schulungsteilnahme „SHK-Fachkraft für Klima- und Wärmepumpenanlagen“ gilt unbefristet.
Nach Ablauf der Betriebszertifizierung kann diese neu (Zertifizierung nach Ablauf der Befristung) beim zuständigen Regierungspräsidium beantragt werden.
Das Formular kann auf der Webseite der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg als Word-Dokument aufgerufen werden: https://gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de/chemikalienrecht-formulare
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