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22. Februar 2023

Chemikalien-Klimaschutzverordnung: Befristung von Betriebszertifizierungen

Die Zertifizierung von Fachbetrieben durch die Regierungspräsidien in Baden-Württemberg gemäß Chemikalien-Klimaschutzverordnung erfolgt generell für die Dauer von fünf Jahren. Dies betrifft aber nur die Betriebszertifizierung. Das Zertifikat, also die Sachkundebescheinigung für die Schulungsteilnahme „SHK-Fachkraft für Klima- und Wärmepumpenanlagen“ gilt unbefristet.

Nach Ablauf der Betriebszertifizierung kann diese neu (Zertifizierung nach Ablauf der Befristung) beim zuständigen Regierungspräsidium beantragt werden.

Das Formular kann auf der Webseite der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg als Word-Dokument aufgerufen werden: https://gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de/chemikalienrecht-formulare

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