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15. Dezember 2022

Steigende Preise und Kosten: Tipps, wie Betriebe ihr Risiko senken

 Die Entwicklung der Einkaufspreise für Material kennt aktuell nur eine Richtung – und zwar nach oben. Hinzu kommt, dass die künftigen Tariflohnsteigerungen aufgrund der hohen Inflationsraten für die Zukunft nicht mehr im bisherigen Rahmen garantiert werden können. Diese Entwicklungen machen es SHK- Betrieben zunehmend schwer, Aufträge belastbar zu kalkulieren. Im Extrem- fall besteht die Gefahr, auf den Preissteigerungen sitzenzubleiben. Welche Maßnahmen können SHK-Unternehmer treffen, um entsprechende Risiken abzumildern?

Entwicklung der Einkaufspreise

Im Rahmen der Umfrage zur wirtschaftlichen Situation, die der Fachverband regelmäßig durchführt, war erstmals im Frühjahr 2021 ein deutlicher Preissprung bei den Einkaufspreisen zu beobachten. Bis dato lagen die Preissteigerungen im Durchschnitt regelmäßig bei circa 4 bis 5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Aktuell (Stand Oktober 2022) melden Betriebe durchschnittliche Preissteigerungen von circa 22 bis 23 Prozent.

 Entwicklung der Verkaufspreise

Eine ähnliche – jedoch nicht gleiche – Entwicklung war bei den Verkaufspreisen zu beobachten. Diese stiegen zwar ebenso, jedoch im Verhältnis nicht so stark wie die Einkaufspreise. Während noch im Oktober 2020 die Preiserhöhung im Verkauf im Schnitt zwischen +0,1 und +0,8 Prozent über den Erhöhungen der Einkaufspreise lagen, drehte sich diese Entwicklung inzwischen teilweise deutlich ins Minus. Aktuell (Stand Oktober 2022) beträgt der Saldo zwischen Einkaufspreis- und Verkaufspreiserhöhung zwischen -2,7 und -2,9 Prozent. Damit gelingt es Betrieben zunehmend nicht mehr, die Preissteigerungen der Vorlieferanten vollständig an die Kunden weiterzugeben. Hinzu kommt noch eine zweite kalkulatorische Herausforderung. Bewegten sich die Tariflohnerhöhungen in der Vergangenheit noch auf einem moderaten Niveau, kann dies aufgrund der aktuellen Inflationsraten von zum Teil mehr als 10 Prozent für die Zukunft nicht mehr in dem bisherigen Rahmen garantiert werden.

Welche Konsequenzen hat das für die Betriebe?

Gelingt es den Betrieben nicht, die vorgenannten Entwicklungen insbesondere bei langfristigen Angeboten und Aufträgen zumindest „kalkulatorisch“ einzupreisen, bedeutet dies de facto eine Margenkürzung. Damit steigt das Risiko, Aufträge unwirtschaftlich ausführen zu müssen. Während es Betrieben mit hohen Privatkundenanteilen aktuell noch eher gelingt, die Preissteigerungen an die Kunden weiterzugeben, haben insbesondere Betriebe mit einem hohen An- teil an langfristigen Großprojekten und öffentlichen Auftraggebern deutlich größere Probleme, Preissteigerungen durchsetzen zu können. Hier sind zumindest bislang Preisgleitklauseln oft nicht vereinbart oder durchsetzbar.

Mögliche Gegenmaßnahmen

Nachfolgend haben wir Ihnen eine Auswahl an möglichen Maßnahmen zur Abmilderung der vorgenannten Risiken zusammengestellt.

Lagerhaltung bei „Schnelldrehern“ angemessen ausweiten, um verlässliche Einkaufspreise als Kalkulationsgrundlage zu haben. Wichtig: Keine Hamsterkäufe, aber vorausschauende Bevorratung! Angebote nur mit kurzen Bindungs- fristen versehen (aktuell maximal 2 Wochen / konkretes Datum) Angebote gegebenenfalls „freibleibend“ herausgeben. Die aktuelle Angebotskalkulation auf den Prüfstand stellen und gegebenenfalls entsprechende Puffer für weitere Preissteigerungen sowie Tariflohnerhöhungen einplanen. Verlagerung der Gemeinkostenverrechnung weg vom Material hin zum Vollkostensatz, um im Falle einer Offenlegung der Einkaufspreise nur moderate Materialzuschläge ausweisen zu müssen. Keine langfristigen Aufträge mehr ohne Preisgleitklausel abschließen (Muster siehe Rundschreiben Recht 1/2021) Auswahl der Vorlieferanten verstärkt nach Preissicherheitsaspekten vornehmen (Kriterium: Preisgarantie zum Bestellzeitpunkt).Einforderung von Vorkassebeträgen zur Materialbestellung (gegebenenfalls in Verbindung mit Skontoregelung auf Vorkasse).Konsequente Vorselektion von Aufträgen und Auftraggebern unter Berücksichtigung des Preissteigerungsrisikos (zum Beispiel öffentliche Aufträge oder langfristige Projekte). Die Turbulenzen am Markt in Sachen Preis- und Liefersituation werden sich in absehbarer Zeit voraussichtlich nicht spürbar verbessern. Für SHK-Betriebe ist es daher umso wichtiger, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, damit das damit verbundene (Kalkulations-) Risiko gezielt gesenkt werden kann. Für weitergehende Informationen stehen Ihnen die betriebswirtschaftlichen Experten des Fachverbandes gerne zur Verfügung.

 

 

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