Novelle Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg
Das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg soll im Jahr 2023 erneut novelliert werden.
Als wesentliche Änderung soll schrittweise bis zum Jahr 2040 die sogenannte „Netto-Treibhausgasneutralität“ erreicht werden. Mit der Novelle sind auch Änderungen im Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) Baden-Württemberg sowie in der Gemeindeordnung Baden-Württemberg geplant (Stichwort Anschluss- und Benutzungszwang bestehender Gebäude an ein Wärmenetz).
„Wenn es keine Anforderungen mehr für den Betrieb eines Wärmenetzes mit einem Anteil an erneuerbarer Energie, Abwärme oder Kraft-Wärme-Kopplung gibt, ist die Voraussetzung ‚Klimaschutz‘ für einen Anschluss- und Benutzungszwang nicht mehr automatisch gegeben. Ein Wärmenetz ohne Anteil an Kraft-Wärme-Kopplung oder erneuerbarer Energie widerspricht den klimaschutzpolitischen Zielsetzungen der Landesregierung“, kritisierte der Fachverband Vorsitzende Joachim Butz die geplanten Änderungen.
Der Fachverband fordere eine Gleichbehandlung der individuellen Gebäudeheizung mit Wärmenetzen. Die Anforderungen für energieeffiziente Heizungsanlagen mit der Maßgabe, erneuerbare Energien zu nutzen, müsse gleichermaßen für Wärmenetze gelten. Einen Anschluss- und Benutzungszwang lehnt das SHK-Handwerk generell ab. Es müsse den Verbrauchern überlassen bleiben, mit welcher Technologie sie energiesparend und klimaschützend heizen möchten.
Insgesamt ist man beim Fachverband kritisch, ob die erneute Novelle zum richtigen Zeitpunkt kommt. „Klimaschutz ist uns wichtig, aber das Gesetz kommt zur Unzeit. Die Bürger und Unternehmen sind mit der Bewältigung der Energiekrise beschäftigt.“ Man nehme eine „Überfrachtung“ durch ständige Änderungen und Neufassungen von Gesetzen und Verordnungen wahr, die zunehmend die Erreichung der gemeinsamen Ziele zu gefährden droht, heißt es entsprechend in einer Pressemitteilung des Fachverbandes.
Dieser hatte zum Gesetzentwurf eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben. Zudem wurde allen Innungen ein Musterschreiben zur Verfügung gestellt, mit der Bitte, dieses an die regionalen Mandatsträger zu senden und damit für die Kritikpunkte des SHK-Handwerks zu sensibilisieren. Erste Reaktionen sind bereits erfolgt. Wir werden die Innungsfachbetriebe zu diesem Thema auf dem Laufenden halten.