Gasheizungen: Verordnung zum Energiesparen hat Konsequenzen für Betriebe und Eigentümer
Die EnSimiMaV ist vom Bundesrat verabschiedet worden und tritt am 1. Oktober in Kraft. Sie hat eine Geltungsdauer von 24 Monaten.
Die EnSimiMaV (Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung) basiert auf dem Energiesicherungsgesetz (Paragraf 30 EnSiG) und soll einen weiteren Beitrag zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit leisten. Sie umfasst Energiesparmaßnahmen im Gebäudebereich und betrifft alle Wohn- und Nichtwohngebäude.
Der Fachverband SHK Baden-Württemberg hat für seine Mitgliedsbetriebe die Abschnitte herausgearbeitet, die für die SHK- und OL-Unternehmen von Relevanz sind. Außerdem wurden Checklisten und zugehörige Fachregeln erarbeitet und zusammengestellt.
Für die im Serviceportal SHK registrierten SHK-Mitgliedsbetriebe stellt der ZVSHK zusätzlich eine Abfragestrecke „Heizungsprüfung und hydraulischer Abgleich“ zur Verfügung, sodass die verpflichteten Gebäudeeigentümer die Heizungsprüfung und den hydraulischen Abgleich auch digital über die Betriebswebseite anfordern können.