BEG geändert: Förderung gasbetriebener Anlagen gestrichen – Fördersätze verringert
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Einzelmaßnahmen angepasst, um im Bereich der Sanierung einen noch stärkeren Klimaschutzeffekt zu erreichen und die Abhängigkeit von russischem Gas und Öl zu verringern.
Dies hat zur Konsequenz:
- Die Förderfähigkeit von gasbetriebenen Heizungen und den damit einhergehenden Umfeldmaßnahmen in der BEG wird aufgehoben. Das betrifft:
- die Förderung von Gas-Brennwertheizungen („Renewable-Ready“)
- Gas-Hybridheizungen und
- gasbetriebene Wärmepumpen.
- Für den Austausch einer gasbetriebenen Anlage wird ein Heizungs-Tausch-Bonus von 10 Prozent zusätzlich zum regulären Fördersatz eingeführt.
- Die Fördersätze für die Einzelmaßnahmen wurden verringert.
Für Änderungen bei den BEG Einzelmaßnahmen beim BAFA gilt eine Übergangsfrist bis einschließlich 14.08.2022. In diesem Zeitraum kann nur ein Antrag pro Antragsteller gestellt werden. Nach Aussagen des BMWK bei einer Videokonferenz am 28.07.2022, an der der Fachverband teilgenommen hat, greift diese Vorgabe nicht, wenn ein Dienstleister mit einer Vollmacht des Hausbesitzers den Antrag stellt. Das bedeutet, in der Übergangsfrist bis zum 15.08.2022 können Handwerksbetriebe wie bisher Anträge im Auftrag ihrer Kunden in beliebiger Zahl stellen. Wir weisen aber darauf hin, dass diese Aussage eben nur mündlich im Rahmen der angesprochenen Websitzung erfolgte und sich so nicht direkt aus dem veröffentlichten Änderungstext ergibt. Die Änderungen der neuen Richtlinie treten zum 15.08.2022 in Kraft.
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