BEG: Re-Start und -Stopp der Förderung für den Neubau
Ab dem 20.04. konnten neue Förderanträge für den Neubau von energieeffizienten Gebäuden gestellt werden. Noch am gleichen Tag musste dieser Re-Start wieder gestoppt werden, da die Mittel wieder erschöpft waren.
In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) konnten zum 20.04.2022 neue Anträge für den Neubau von energieeffizienten Gebäuden gestellt werden. Für diese Anträge zu Neubauvorhaben standen begrenzte Haushaltsmittel in Höhe von einer Milliarde Euro zur Verfügung. Finanzierungszusagen für neue Anträge konnten erteilt werden, soweit und solange dieser Haushaltsmittelansatz nicht ausgeschöpft war. Die Fördermittel wurden aber innerhalb weniger Stunden erschöpft und gleich am 20.04.2022 wurde wiederum ein Antragsstopp verkündet.
Nach Ausschöpfung der in der Stufe 1 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel wird die Neubauförderung nur noch für das Standard-Effizienzhaus-/Effizienzgebäude 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse (NH) als Kreditvariante angeboten (Stufe 2). Der Fördersatz wird weiterhin 12,5 Prozent betragen.
Ein neues Förderprogramm mit der Bezeichnung „Klimafreundliches Bauen“ wird im Januar 2023 starten (Stufe 3). Hierfür werden die Förderanforderungen weiterentwickelt und ein Fokus auf die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus gelegt.
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