A

Übersicht nach Zielgruppen

A

Übersicht nach Themen

Ich bin
dabei!

Infos für Mitglieder und
Fachbetriebe, die es werden wollen!

Ich bin
Kunde!

Wissenswertes und Kontakte
für alle Kundengruppen!

Ich mache
Karriere!

Für alle Newcomer, Quereinsteiger
oder mein Comeback!

Wir sind
SHK-BW!

Ihr Fachverband Heizung Sanitär & Klima
in Baden-Württemberg!

19. April 2022

BEG: neues Antragsverfahren für den iSFP-Bonus

Seit Mitte Februar ist es nicht mehr möglich, die Beantragung des iSFP-Bonus in das Onlineformular für den BEG-Antrag einzugeben. Zwar existiert der iSFP-Bonus nach wie vor, jedoch hat sich das Verfahren bei der Antragstellung geändert.

Bei der Antragstellung mit einem iSFP-Bonus ist die Einbindung eines Energieeffizienzexperten (EEE) erforderlich. Diese Regelung existiert schon seit dem Start der BEG.

  • Vor der Antragstellung muss der EEE eine Technische Projektbeschreibung (TPB) erstellen. In der TPB wird das Vorliegen eines iSFP bestätigt. Die Erstellung der TPB speziell für den BEG-Antrag soll mit weniger Zeitaufwand für den EEE verbunden sein. Der EEE leitet die TPB-ID dem Antragsteller weiter.
  • Bei der Antragstellung auf Seite 1 des Onlineformulars gibt der Antragsteller die TPB-ID an.
  • Nach der Antragstellung leitet der Antragsteller dem EEE die Vorgangsnummer weiter.
  • Danach soll der EEE folgendes Formular ausfüllen und hochladen (Bestätigung zum iSFP): (https://t1p.de/m11tc)

Der iSFP ist laut Aussage der BAFA-Hotline mit dem BEG-Antrag nicht mehr hochzuladen und nur auf Anfrage des BAFA vorzulegen.
Nach Abschluss der Maßnahmen bestätigt der EEE die Realisierung der Maßnahme aus dem iSFP im Rahmen eines technischen Projektnachweises (TPN).

In meiner Merkliste speichern

Von meiner Merkliste entfernen

Inhalt teilen!
Sie können den Link zur Seite versenden

Artikel im selben Zeitraum

In meiner Merkliste speichern

Von meiner Merkliste entfernen

Inhalt teilen!
Sie können den Link zur Seite versenden