Merkblatt zum Jugendarbeitsschutz im Betrieb
Jugendliche benötigen zum Einstieg in den betrieblichen Alltag eine fachliche Anleitung und sie bedürfen eines besonderen Schutzes bei der Arbeit. Ein Merkblatt der Basiknet GmbH informiert über die arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben, die bei der Beschäftigung von Jugendlichen zu beachten sind.
Jugendliche können als Schülerpraktikanten oder als reguläre Auszubildende im Betrieb tätig sein. Dabei muss der Betrieb unter anderem die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) beachten, um Jugendliche vor den Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen.
Ein neues Merkblatt der Basiknet GmbH informiert über die arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben, die zu beachten sind. Es kann auf der Webseite des Fachverbandes unter http://www.shk-bw.de in der Wissenswelt von Mitgliedsbetrieben kostenlos heruntergeladen werden.
Die Basiknet GmbH ist Partner des Fachverbandes und unterstützt Betriebe mit dem Tool „SHK-Arbeitssicherheit“ bei der Durchführung des betrieblichen Arbeitsschutzes. Mitgliedsbetriebe können dieses Tool zu Sonderkonditionen nutzen. Es basiert auf zwei Bausteinen, die auf die Bedürfnisse des SHK-Handwerks zugeschnitten sind: dem Online-Arbeitsschutzportal über das Internet und der persönlichen Beratung bei der Ersteinrichtung des betrieblichen Arbeitsschutzes und bei der Regelbetreuung. Weitere Informationen und ein Flyer, mit dem Mitgliedsbetriebe eine unverbindliche Beratung anfordern können, finden sich ebenfalls im Downloadcenter des Fachverbandes.