TRGI-Ergänzung: Aufstellung von Gasgeräten Art A im Freien
Der zuständige Arbeitskreis des DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfachs e.V. hat aus aktuellem Anlass eine Ergänzung zur TRGI 2018 hinsichtlich der Aufstellmöglichkeit von Gasgeräten Art A im Freien vorgenommen.
In Abschnitt 8.3.1.2 „Aufstellung von Gasgeräten Art A im Freien“ wurde zum Unterabschnitt 8.3.1.2.2 „Abstand des Aufstellortes zu Lüftungsöffnungen, zu begehbaren Flächen“ eine Erleichterung für die Aufstellung von Geräten mit Abgasverdünnung ergänzt.
Durch die Änderung entfällt bei Gas-Wärmepumpen Art A mit einer gasseitigen Nennbelastung bis 25 kW die Anforderung an den Abstand zu Lüftungsöffnungen und begehbaren Flächen. Voraussetzung ist, dass durch eine Abgas-Luft-Verdünnung am Austritt aus dem Gerät eine NOx-Belastung der Abluft von 200 ɥg/m³ 34b eingehalten wird.
Bei einer gasseitigen Nennbelastung größer 25 kW bis 50 kW dürfen sie nur aufgestellt werden, wenn sich in der Fassade in einem Umkreis von mindestens 8 Metern keine Lüftungsöffnungen befinden. Der Abstand zu begehbaren Flächen muss mindestens 2,5 Meter betragen. Die Abstände vergrößern sich je weitere 50 kW jeweils um ein Meter. Mit der Anpassung kommt man aktuellen Weiterentwicklungen im Bereich der Gas-Wärmepumpen nach.
Diese Änderung wurde vom Gremium LK-2 sowie dem Arbeitskreis TGA Bauaufsicht bereits zustimmend zur Kenntnis genommen. Es ist vorgesehen, die Ergänzung in einer der nächsten Ausgaben der Verbandsorgane EWP und IKZ zu veröffentlichen. Das Ergänzungsblatt finden Sie auf http://www.shk-bw.de in der Wissenswelt unter dem Stichwort TRGI.
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