Pensionszusagen – das Sorgenkind in vielen Betrieben
Pensionszusagen erschienen früher als der Königsweg der betrieblichen Altersversorgung. Speziell in Kapitalgesellschaften wurden Pensionszusagen gerne dazu genutzt, die Versorgung der sozialversicherungsbefreiten Gesellschafter-Geschäftsführer zu organisieren.
Vergessen wurde dabei jedoch häufig, dass die Unternehmen irgendwann auch einmal eine Rente zu zahlen hatten. Dies kann insbesondere dann zu einem Fallstrick werden, wenn das Unternehmen an einen Nachfolger übergeben werden soll. Lesen Sie hier, was zu beachten ist.
Durch negative Kapitalmarktentwicklungen, Veränderungen in den steuerlichen Rahmenbedingungen, diverse Rentenreformen, veränderte Sterbetafeln etc. sind Pensionszusagen in vielen Unternehmen inzwischen zu gefährlichen betriebswirtschaftlichen Zeitbomben geworden.
Die Konsequenz: Viele Unternehmensinhaber müssen sich beim Eintritt in das Rentenalter nicht nur Sorge um ihre eigene Altersversorgung machen, sondern zusätzlich um die Zukunft ihres Unternehmens. Denn: Kaum eine Pensionszusage ist ausfinanziert.
Deutlich verringerte Versicherungsleistungen aus den Rückdeckungsversicherungen, nicht realistische Barwerte und veränderte Sterbetafeln führen zu einer teils erheblichen Unterfinanzierung.
Unabhängig davon gibt es fast immer ein zusätzliches Finanzierungsproblem bei dynamischen oder gehaltsabhängigen Pensionszusagen, da oftmals die Rückdeckungsversicherungen aus Liquiditätsgründen nicht an die Gehaltsentwicklungen oder den Dynamikverlauf angepasst wurden.
Die seit Jahren niedrigen Zinssätze im Kapitalanlagebereich verschärfen dieses Problem nochmals erheblich. In diesem Zusammenhang fällt zum Beispiel die ursprünglich in Aussicht gestellte Überschussbeteiligung oftmals deutlich niedriger aus, als es zum Zeitpunkt des Abschlusses noch prognostiziert war. Daher haben sich mögliche Deckungslücken in den vergangenen Jahren oftmals nochmals erhöht und damit die Unterfinanzierung deutlich vergrößert.
Was ist zu tun?
Mögliche Unterfinanzierungsprobleme sollten deshalb zwingend angegangen werden. Das setzt zunächst eine qualifizierte Analyse des Problems voraus. Sobald das Problem erkannt und quantifiziert ist, gibt es verschiedene Lösungsansätze, wobei maßgeblich berücksichtigt werden muss, was mit dem Unternehmen nach dem Renteneintritt des Inhabers geschieht: Gibt es eine Unternehmensnachfolge innerhalb der Familie oder des Unternehmens? Soll das Unternehmen verkauft oder liquidiert werden?
Sowohl für die Anwartschaftszeit als auch für die Rentenbezugszeit gibt es Lösungsmöglichkeiten, die nicht immer aus großen Nachfinanzierungen bestehen müssen. In jedem Fall ist es wichtig, die Tücken der betrieblichen Altersversorgung schnell und qualifiziert zu analysieren. Je rentennäher das Problem angegangen wird, desto begrenzter sind allerdings die Lösungswege. Ein ganz entscheidender Faktor bei der Suche nach einem Lösungsansatz ist neben der Ertragslage des Unternehmens die Rest-Finanzierungsdauer.
Aus diesen Gründen ist es wichtig, das Gesamtthema rechtzeitig mit dem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer des Unternehmens und einem qualifizierten Berater im Bereich der betrieblichen Altersversorgung zu besprechen.
Der Fachverband bietet Ihnen über die Experten seines Versicherungspartners „Helmsauer & Preuß“ die Möglichkeit einer kostenfreien und unverbindlichen Prüfung Ihrer aktuellen Pensionssituation an.