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19. April 2021

Wenn der Umsatz steigt, gilt das auch für den Gewinn? – Kalkulationshilfe vom Fachverband

Für die professionelle Steuerung eines Unternehmens sind betriebswirtschaftliche Kennzahlen unverzichtbar. Die nachfolgenden Werte bieten Ihnen hierfür eine wertvolle Grundlage.

Im Rahmen der Umfrage zur wirtschaftlichen Situation hat der Fachverband wesentliche Branchenkennzahlen für das Jahr 2020 bei den Mitgliedsbetrieben erhoben und ausgewertet.

Beschäftigtenstruktur
Setzt man die unproduktiven Beschäftigten in Relation zu den produktiv im Unternehmen beschäftigten Mitarbeitern, so ergibt sich ein Verhältnis von 1 zu 2,6. Dies bedeutet, dass im Jahr 2020 pro unproduktiv Beschäftigtem im Durchschnitt 2,6 Produktivkräfte im SHK-Betrieb beschäftigt waren.

Verrechnungssatz und Zuschlagsätze
Der durchschnittliche und über alle Qualifikationsstufen hinweg ermittelte Stundenverrechnungssatz gegenüber Kunden (ohne MwSt.) betrug im Jahr 2020 in Baden-Württemberg 54,88 Euro (Vorjahr 53,16 Euro).

Der ermittelte durchschnittliche Zuschlagsatz für Gemeinkosten und Gewinn auf die Lohnkosten lag im Jahr 2020 bei 149,1 Prozent (Vorjahr 151,7 Prozent).

Der ermittelte Zuschlagsatz für Gemeinkosten und Gewinn auf Material lag im Jahr 2020 bei durchschnittlich 29,5 Prozent (Vorjahr 28,0 Prozent).

Der notwendige Leistungsumsatz betrug im Jahr 2020 pro Gesamtbeschäftigtem rund 124.000 Euro. Pro produktiv Beschäftigtem lag der notwendige Leistungsumsatz im Jahr 2020 durchschnittlich bei rund 171.000 Euro.

Der notwendige Leistungsumsatz kann je nach Art der Auftraggeber Struktur des Betriebes differieren. Je nachdem, ob Kundendienstarbeiten oder Neu- und Umbauarbeiten durchgeführt werden, wird der Leistungsumsatz nach unten oder oben abweichen. Letztlich sagt diese Kennzahl aus, dass für jeden Mitarbeiter in einem Durchschnittsbetrieb ein Mindestumsatz von etwa 124.000 Euro erzielt werden muss, wenn ein akzeptables Betriebsergebnis erzielt werden soll.

Handlungsempfehlung für Betriebe
Es wird empfohlen, die vorliegenden Branchendurchschnittswerte mit den betrieblichen Daten des Jahres 2020 zu vergleichen. Bei erheblichen Abweichungen sollte das Gespräch mit dem zuständigen Steuerberater gesucht oder kompetente Unterstützung durch die Betriebsberater des Fachverbandes in Anspruch genommen werden.

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