Entsorgung von Bauschutt: bald nur noch mit Asbest-Beprobung?
Der Fachverband erhält in letzter Zeit verstärkt Mitteilungen, dass es Entsorgungsbetriebe gibt, die Bauschutt nicht mehr annehmen, wenn dieser nicht zuvor auf Asbest getestet wurde.
Der Grund hierfür scheint die geforderte höhere Recyclingquote von Bauschuttabfällen zu sein. Mineralische Bauabfälle, wie Bauschutt, Straßenaufbruch und Bodenaushub, machen ungefähr 70 bis 80 Prozent des gesamten Abfallaufkommens in Baden-Württemberg aus und sind damit mengenmäßig die weitaus bedeutendste Abfallfraktion.
Doch Bauschutt darf nur recycelt werden, wenn die Grenzwerte für Gefahrstoffe eingehalten werden. Dieser Grenzwert beläuft sich bei Asbest auf einen Anteil von 0,01 Prozent. Sollte dieser überschritten werden, muss der gesamte Bauschutt als asbesthaltiger Abfall entsorgt und deponiert werden.
Empfehlung
Um unvorhergesehene Kosten bei der Entsorgung von Bauschutt zu vermeiden, empfehlen wir, dass Sie sich bei Ihrem Entsorger informieren, ob er solche Asbest-Beprobungen verlangt. Sollte dies der Fall sein, raten wir Ihnen, sich im Vorfeld bei einem anerkannten Prüflabor über die Kosten für die Probeuntersuchung zu informieren. In der Regel werden pro Raum zwei Proben benötigt. Dies sollten Sie im Rahmen Ihrer Angebotserstellung berücksichtigen.
Tipp: Auf unserem Onlineshop unter https://shop.shk-bw.de/ finden Sie den Informationsflyer Asbest mit nützlichen Links zu diesem Thema.
Ebenfalls auf unserer Webseite können Sie das Sonderrundschreiben Technik 7/2020 anschauen, in dem wir bereits im September alles zum Thema „Asbest im SHK-Handwerk“ für Sie aufbereitet hatten. Und ab Februar gehen auch wieder unsere Asbest-Schulungen los: Beachten Sie hierzu die Beilage zu diesem Rundschreiben oder melden Sie sich online unter https://www.shk-bw.de/fuer-fachbetriebe/seminare-und-weiterbildung/ für einen der Termine an.
Sollten Sie weitere Informationen zu anerkannten Prüflaboren sowie zur Probenahme selbst benötigen, wenden Sie sich gerne an den Fachverband.
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