BEG ersetzt ab 2021 die bekannten Förderprogramme vom BAFA und KfW
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ersetzt ab 2021 die bekannten Programme des BAFA „Heizung mit erneuerbaren Energien und Heizungsoptimierung“ und der KfW „Energieeffizient Bauen und Sanieren“.
Obwohl die Förderrichtlinie und die Merkblätter mit den technischen Mindestanforderungen (TMA) noch nicht veröffentlicht wurden, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eine Liste mit häufigen Fragen zur BEG veröffentlicht. Diese findet sich online unter: www.bmwi.de
Die Technik-Experten des Fachverbandes haben für Sie die wichtigsten Informationen daraus zusammengefasst:
- Die BAFA-Programme „Heizen mit erneuerbaren Energien und Heizungsoptimierung“ werden ab dem 01.2021 durch das Programm BEG Einzelmaßnahmen (EM) ersetzt. Die Antragstellung erfolgt weiterhin über das BAFA. Allerdings können vorerst nur Zuschüsse für das Programm beim BAFA beantragt werden.
- Die KfW-Programme „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ werden ab dem 01.07.2021 durch die Programme des BEG Wohngebäude (WG) und BEG Nichtwohngebäude (NWG) ersetzt. Die Antragstellung erfolgt weiterhin über KfW. Ab dem 01.07.2021 können die Einzelmaßnahmen (BEG EM) auch als Kredite bei der KfW beantragt werden.
- Im Zuge der BEG EM werden ab dem 01.2021 folgende Einzelmaßnahmen mit folgenden Zuschüssen gefördert:
- Maßnahmen an der Gebäudehülle (z. B. Dämmung Außenwände, Dachflächen, Austausch von Türen und Fenstern): 20 %
- Anlagentechnik (z. B. Einbau und Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen, Einbau digitaler Systeme zur Verbrauchsoptimierung): 20 %
- Erneuerbare Energien für Heizungen (z. B. Wärmepumpen, Biomasseanlagen, (Gas)-Hybridheizungen oder Solarthermieanlagen): 20 % bis 45 %
- Maßnahmen zur Heizungsoptimierung (z. B. hydraulischer Abgleich einschließlich Austausch von Heizungspumpen): 20 %
- Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit einer Einzelmaßnahme: 50 %
- Folgende Änderungen oder Erweiterungen ergeben sich für die Effizienzhaus-Standards:
- Bei der Sanierung wird die Effizienzhausstufe EH 40 eingefügt, die Stufe EH 115 gestrichen.
- Bei Neubau und Sanierungen werden EE-Klassen (z. B. „Effizienzhaus 55 EE“) für den Einsatz erneuerbarer Energien eingeführt und die Förderquote angehoben.
- Neubauten mit Nachhaltigkeitszertifizierung (Zertifikat mit Qualitätssiegel „Nachhaltig Bauen“ des BMI) erhalten als NH-Klassen (z. B. „Effizienzhaus 55 NH“) eine erhöhte Förderung entsprechend der EE-Klassen. NH- und EE-Klassen sind aber nicht kombinierbar.
- Der Fördersatz wird um zusätzliche fünf Prozent erhöht, falls die energetische Sanierungsmaßnahme Bestandteil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist. Der Sanierungsfahrplan sollte im Rahmen des Förderprogramms „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ erstellt worden sein und die Maßnahme muss innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt werden.
Die Förderrichtlinie und die Merkblätter mit den technischen Anforderungen sollen bis Ende 2020 veröffentlicht werden.