Förderung für Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 55 und 70 wird aufgestockt
Das baden-württembergische Umweltministerium hat in Zusammenarbeit mit der L-Bank die Förderung der Sanierung zum KfW-Effizienzhausstandard 55 oder 70 aufgestockt.
Die Zuschüsse stellen sich nun dar wie folgt:
- Für den Effizienzhausstandard 55 ergibt sich ein Tilgungszuschuss von 42,5 Prozent (40 Prozent von KfW + 2,5 Prozent vom Land).
- Für den Effizienzhausstandard 70 ergibt sich ein Tilgungszuschuss von 36,5 Prozent (35 Prozent von KfW + 1,5 Prozent vom Land).
Das Förderprogramm ist am 1. September 2020 gestartet und hat eine Laufzeit bis Ende 2021. Es wird über die L-Bank abgewickelt.
Allerdings sind Wärmeerzeuger auf Basis von Öl nicht förderfähig. Der Einsatz eines Gasbrennwertkessels ist förderfähig, auch ohne weitere Ergänzung durch den Einsatz erneuerbarer Energien. Bei der Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus ist stets ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage nach Verfahren B durchzuführen. Weitere Informationen über die Anforderungen an ein KfW-Effizienzhaus sind unter http://www.kfw.de/ zu finden.
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