Jahressteuergesetz verabschiedet: Erhöhte Auslösesätze ab 01.01.2020
Das beschlossene Jahressteuergesetz 2019 sieht zahlreiche steuerliche Änderungen vor. So sind unter anderem die Auslösesätze von 12 auf 14 Euro er- höht worden. Die Änderungen sind zum 01.01.2020 in Kraft getreten. Mit dem Jahressteuergesetz 2019 haben sich die Verpflegungspauschalen für Auswärtstätigkeiten erhöht. Im Einzelnen wurden die in nachfolgender Tabelle aufgeführten Auslösungssätze festgelegt.
Im Falle einer Abwesenheit von bis zu einschließlich 8 Stunden besteht für die tariflichen Auslösungssätze volle Steuer- und Sozialversicherungspflicht.
Bei über 8 Stunden Abwesenheit von der Wohnung oder ersten Tätigkeitsstätte sowie ab 24 Stunden Abwesenheit (von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr) sind die tariflichen Auslösungssätze steuerlich entsprechend der Tabelle zu behandeln.
Bei mehrtägigen Reisen gelten für den An- und Abreisetag pauschal die Sätze wie bei einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden, auch wenn die tatsächliche Abwesenheit an diesen Tagen weniger als 8 Stunden entspricht. Darüber hinaus bestehen weiterhin Pauschalierungsmöglichkeiten von bis zu 100 Prozent der steuerfreien Auslösesätze.
Attraktive Tipps und Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich der steuerlichen Behandlung von Auslösungen finden Sie deshalb auf der Fachverbands-Homepage in der SHK-Wissenswelt unter dem Stichwort „Auslösungen“.

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