Fördermittel für Barrierereduzierung aufgestockt
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat die Förder- mittel für Maßnahmen zur Barrierereduzierung für dieses Jahr auf 100 Millionen Euro erhöht. Bislang standen dafür 75 Millionen Euro bereit. Die Zuschüsse können ab sofort bei der KfW beantragt werden. Es werden bauliche Maß- nahmen in Wohngebäuden gefördert, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert und die Sicherheit er- höht werden.
Seit 2009 wurden knapp 410.000 Wohneinheiten mit einem Zusagevolumen von 3,85 Milliarden Euro mithilfe der Förderung umgebaut. Allein im Jahr 2019 waren es 63.000 Wohneinheiten mit einem Fördervolumen von fast 400 Millionen Euro.
Zu den typischen Modernisierungsmaßnahmen zählen unter anderem der Einbau einer bodengleichen Dusche, das Entfernen von Türschwellen oder der Einbau von Aufzügen. Gerade für den gesamten Bereich der Badsanierung ist das Förderprogramm äußerst attraktiv.
Für einzelne Maßnahmen vergibt die KfW Zuschüsse in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal je- doch 5.000 Euro. Wer sein Haus zum Standard „Altersgerechtes Haus“ um- baut, bekommt 12,5 Prozent der förder- fähigen Kosten, maximal 6.250 Euro, von der KfW erstattet.
Private Bauherren und Mieter können vor Beginn der Vorhaben ihren Förderantrag im KfW-Zuschussportal online stellen und erhalten innerhalb weniger Augenblicke ihre Förderzusage. Informationen zu den Fördermöglichkeiten sind auf der Internetseite www.kfw.de/455-b oder über das KfW-InfoCenter unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 / 539 9002 erhältlich.
Unser Tipp: Weisen Sie Ihre Kunden auf das einfache und lukrative Förderprogramm hin und untermauern Sie auf diese Weise Ihre Fach- und Beratungskompetenz.
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