Aktuelles zur Heizungsförderung
Seit Jahresbeginn sind bei der Förderung energieeffizienter Gebäude viele Änderungen in Kraft getreten. Zum einen wurden die Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt novelliert, die bisher als Marktanreizprogramm (MAP) bekannt waren. Zum anderen gibt es nun eine neue, zweite Fördersäule: die steuerliche Förderung energetischer Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach Paragraf 35c Einkommensteuergesetz (siehe Info Technik 1/2020). Aber auch die bekannten Förderprogramme „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ der KfW sind von Änderungen betroffen.
Neues Online-Tool: „Förderwegweiser Energieeffizienz“
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat im Rahmen der Informationskampagne „Deutschland macht’s effizient“, die vom Zentralverband SHK unterstützt wird, den „Förderwegweiser Energieeffizienz“ entwickelt. Das Online-Tool soll die Suche nach einer passenden Förderung für energieeffizientes Bauen und Sanieren in der neuen Förderlandschaft erleichtern.
Der neue Förderwegweiser ist zu finden unter:
Mit wenigen Klicks können Privatpersonen und Unternehmer, Kommunen und kommunale Unternehmen sowie gemeinnützige Organisationen ein passendes Förder- und Beratungsangebot im Bereich Energieeffizienz und erneuerbare Energien finden.
Für einen schnellen Gesamtüberblick über die veränderte Förderlandschaft hat das BMWi ein zweiseitiges Infoblatt „Förderprogramme für Hauseigentümer“ entwickelt. Bedarfsgerecht unterteilt in die Bereiche Beratung, Bauen, Sanieren und Heizen bietet dieses eine gute Orientierungshilfe für die Beratung und Vorauswahl des passenden Förderprogramms. Das Infoblatt wird auf:
- www.zvshk.de
- www.wasserwaermeluft.de
zur Verfügung gestellt.
Verbesserte KfW-Förderung
Mit der ab 24.01.2020 verbesserten Förderung für energieeffizientes Bauen und Sanieren im CO₂-Gebäudesanierungsprogramm werden die Klimabeschlüsse der Bundesregierung vom September 2019 umgesetzt. Gleichzeitig wird der Zugang zu den Förderprogrammen mit Hilfe des „Förderwegweisers Energieeffizienz“ noch einfacher und transparenter.
Von den Anpassungen in den Förderprogrammen profitieren Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen. So steigen die Tilgungszuschüsse in den Kreditprogrammen gemäß den Vorgaben aus dem Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung um 10 Prozentpunkte. Für Sanierungen von Wohngebäuden werden die Tilgungszuschüsse zudem um weitere 2,5 Prozentpunkte angehoben. Die jährlichen effektiven Kreditzinsen sind dadurch in den meisten Fällen negativ. Der Zuschuss für die Sanierung von Wohngebäuden steigt um 10 Prozentpunkte. Zusätzlich wird der Förderhöchstbetrag für Effizienzhäuser im Kredit und im Zuschuss für Wohngebäude von 100.000 auf 120.000 EUR erhöht.
Die Änderungen im Einzelnen:
- Sanierung von Wohngebäuden: Erhöhung der Tilgungszuschüsse im Kredit um 12,5 Prozentpunkte (Programme Nr. 151, 152) und der Investitionszuschüsse um 10 Prozentpunkte (Programm Nr. 430)
- Neubau von Wohngebäuden: Erhöhung der Tilgungszuschüsse um 10 Prozentpunkte (Programm Nr. 153)
- Sanierung von Nichtwohngebäuden: Erhöhung der Tilgungszuschüsse um 10 Prozentpunkte (Programme Nr. 277, 278, 218, 219)
- Erhöhung des Förderhöchstbetrages für Effizienzhäuser (Wohngebäude) im Neubau und bei der Sanierung von 100.000 EUR auf 120.000 EUR (Nr. 151, 153, 430)
- Die Programme „Zuschuss Baubegleitung (431)“ und „Zuschuss Brennstoffzelle (433)“ bleiben unverändert.
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