Nullsteuersatz bei Photovoltaik-Anlagen
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 gilt seit dem 1.1.2023 ein Umsatzsteuersatz von null Prozent auf die Lieferung und Installation von PV-Anlagen. Seither haben sich in der Praxis neue umsatzsteuerrechtliche Fragestellungen ergeben. Sowohl das Merkblatt des Zentralverbands SHK, als auch der Praxisleitfaden des Zentralverbands des deutschen Handwerks (ZDH) geben konkrete und praxisnahe Hilfestellung zur Thematik.
Die Grundsätze des ebenfalls anhängigen BMF-Schreibens sind auf alle offenen Fälle anzuwenden.