Merkblatt Jugendarbeitsschutz im Betrieb
Für Jugendliche liegt die Arbeitswelt der Erwachsenen außerhalb ihrer bisherigen Erfahrungen. Sie benötigen zum Einstieg in den betrieblichen Alltag eine fachliche Anleitung und Sie bedürfen eines besonderen Schutzes bei der Arbeit, bei der Ausbildung oder im Praktikum. Bei der Beschäftigung eines Jugendlichen muss der Arbeitgeber auch die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) beachten, um Jugendliche vor den Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen.
Jugendliche können als Schülerpraktikanten oder als reguläre Auszubildende im Betrieb tätig sein. Ein Merkblatt der Basiknet GmbH informiert über die arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben, die bei der Beschäftigung von Jugendlichen zu beachten sind. Das Merkblatt kann im Downloadcenter des Fachverbandes von Mitgliedsbetrieben kostenlos heruntergeladen werden.
Die Basiknet GmbH ist Partner des Fachverbandes und unterstützt Betriebe mit dem Tool SHK-Arbeitssicherheit bei der Durchführung des betrieblichen Arbeitsschutzes. Mitgliedsbetriebe können SHK-Arbeitssicherheit zu Sonderkonditionen nutzen.
SHK-Arbeitssicherheit basiert auf zwei Bausteinen, die auf die Bedürfnisse des SHK-Handwerks zugeschnitten sind: Dem Online-Arbeitsschutzportal über das Internet und der persönlichen Beratung bei der Ersteinrichtung des betrieblichen Arbeitsschutzes und bei der Regelbetreuung. Weitere Informationen und ein Flyer, mit dem Mitgliedsbetriebe eine unverbindliche Beratung anfordern können, finden sich ebenfalls im Downloadcenter des Fachverbandes.