Mehrfachbelegung: Kommentierung zur Bekanntmachung des Umweltministeriums
Das Umweltministeriums hat den Verzicht auf vorhabenbezogene Bauartgenehmigungen beim Anschluss von raumluftabhängigen Feuerstätten an eine mehrfach belegte Abgasanlage erklärt. Unter Einhaltung der in der Bekanntmachung beschriebenen Randbedingungen ist keine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (neue Nachweisführung) notwendig.
Zur besseren Umsetzbarkeit der Vorgaben hat der Fachverband SHK Baden-Württemberg gemeinsam mit dem ehemaligen technischen Berater Thomas Kugel und dem Landesinnungsverband des Schornsteinfegerhandwerks Baden-Württemberg einen Kommentar verfasst.